Das Bürgergeld ist in der Politik ein ständiges Diskussionsthema. So kritisieren insbesondere CDU und FDP das Bürgergeld immer wieder. Sie kritisieren, dass die Sozialleistung Anreize zum Nichtarbeiten schaffen könnte, da die ausgezahlten Beträge in einigen Branchen nicht weit über den Bürgergeld-Regelsätzen liegen. Wie sieht es jedoch aus, wenn jemand sich freiwillig engagieren oder ein Ehrenamt ausüben möchte, während er oder sie Bürgergeld bezieht? Ist dies erlaubt oder könnte es zu Strafen führen? Wir kennen die Antwort.
Dürfen Bürgergeld-Empfänger:innen ein Ehrenamt ausführen?
Gemäß dem Innenministerium dürfen arbeitslose Bürger:innen eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, die dem Gemeinwohl dient. Diese Tätigkeit muss bei einer gemeinnützigen Organisation stattfinden, die Aufgaben von öffentlichem Interesse oder im Bereich der Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder kirchlichen Zwecken verfolgt.
Diese Regelung gilt für Personen, die Arbeitsförderungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) beziehen. Sie erlaubt es ihnen, während ihrer Arbeitslosigkeit eine sinnvolle und gesellschaftlich wertvolle Beschäftigung auszuüben, ohne ihren Anspruch auf Leistungen zu gefährden.
Ehrenamtliche Tätigkeit darf Rückkehr in die Arbeitswelt nicht beeinträchtigen
Es ist wichtig zu beachten, dass das ehrenamtliche Engagement die Rückkehr in den Arbeitsmarkt nicht beeinträchtigen darf. So müssen Bürgergeld-Empfänger:innen, die sich ehrenamtlich engagieren, weiterhin vollständig für den Arbeitsmarkt verfügbar sein und sich darauf konzentrieren, ihre Arbeitslosigkeit überwinden.
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Wann das Ehrenamt dem Jobcenter gemeldet werden muss
Gemäß Paragraf 2 der „Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen“ müssen Arbeitslose jede ehrenamtliche Tätigkeit, die mehr als 15 Stunden pro Woche umfasst, unverzüglich der Agentur für Arbeit melden. Gleichzeitig dürfen sie nicht in ihren eigenen Bemühungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit behindert werden. Sie müssen außerdem in der Lage sein, den Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung umgehend zu folgen.