Ab dem 1. Juli droht Bürgergeld-Empfängern eine Kürzung. Denn das sogenannte Nebenkostenprivileg läuft am 1. Juli 2024 aus. Das Nebenkostenprivileg erlaubte Mieter:innen, den Fernsehanschluss über die Nebenkosten direkt an den/die Vermieter:in zu zahlen, da diese oftmals Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern haben.
Ab nächsten Monat ist das nicht mehr möglich. Für Bürgergeld-Empfänger:innen hat das weitreichende Folgen. Denn die Kosten für ihren Breitbandanschluss inklusive TV-Entgelten werden nicht mehr vom Jobcenter übernommen. Alles zur indirekten Bürgergeld-Kürzung hier.
Bürgergeld-Kürzung wegen Wegfall des Nebenkostenprivilegs
Gemäß dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) wird die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und damit verbundener Leistungen für Sozialhilfeempfänger:innen voraussichtlich zu einer Kürzung des Bürgergelds um etwa fünf bis 15 Euro pro Monat führen.
Doch damit nicht genug. In Zukunft müssen Bürgergeld-Empfänger:innen die Kosten für ihren Kabelanschluss selbst tragen, ,was zu zusätzlichen monatlichen Ausgaben von mindestens zehn Euro führen wird.
Der GdW unterstreicht, dass dies für Leistungsempfänger:innen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt und fordert die Suche nach einer sozial verträglichen Lösung. Betroffen von dieser Änderung sind mindestens die Hälfte der derzeit rund vier Millionen Bürgergeldempfänger:innen in Deutschland.
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Verbraucherzentrale sieht keine Benachteiligung von Bürgergeld-Empfänger:innen
Die Verbraucherzentrale sieht keine Benachteiligung von Bürgergeld-Empfänger:innen durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Sie kritisiert, dass die aktuelle Regelung ALG II-Empfänger:innen benachteiligt, deren Vermieter:innen keinen Sammelvertrag mit Kabelnetzbetreibern haben.
Diese müssen die Kosten für den Kabelanschluss aus ihrem Regelsatz bezahlen. Die Verbraucherzentrale plädiert daher für die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs, um eine faire und soziale Gleichbehandlung sicherzustellen.
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