In wenigen Tagen endet sie Abgabefrist für die Steuererklärung für das Steuerjahr 2023. Wenn du es noch nicht getan hast, solltest du allerspätestens in den kommenden Tagen alles ausfüllen oder nochmal kontrollieren. Aus gegebenem Anlass verraten wir dir in diesem Artikel nochmal, welche wichtigen Posten du in der Steuererklärung nicht vergessen solltest.
Alles zur Steuererklärung:
Diese 5 Posten gehören in die Steuererklärung
Die meisten Menschen sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, aber auch für die Menschen, die nicht dazu verpflichtete sind, kann sich das Einreichen lohnen. Oft gibt es nämlich Geld zurück. Welch 5 Posten du daher unbedingt in deiner Steuererklärung aufführen solltest, verraten wir dir in diesem Artikel.
1. Fahrtkosten zur Arbeit
Den Weg zur Arbeit oder zur Uni kannst du von der Steuer absetzen. Dabei ist egal, mit welchem Verkehrsmittel du dahinfährst. Belege für Fahrkarten oder Tankrechnungen solltest du daher immer gut aufbewahren. Wenn du in einer Fahrgemeinschaft fährst, kann das natürlich vom Fahrer oder der Fahrerin abgesetzt werden.
2. Arbeitsmittel und Homeoffice-Kosten
Wenn du für die Arbeit einen Laptop oder im Homeoffice einen Schreibtisch und einen Stuhl brauchst, kannst du auch das steuerlich geltend machen. Diese gehren dann in die Anlage N. Und auch die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag kann sich als nützlich erweisen.
3. Krankheitskosten
Auch Krankheitskosten lassen sich unter Umständen steuerlich absetzen. Das gilt immer dann, wenn die Krankenkasse die Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Brillen oder Zahnersatz nicht übernommen hat. Wenn die Kosten die sogenannte zumutbare Belastungsgrenze überschreiten, kannst du sich in der Anlage für außergewöhnliche Belastungen absetzen.
4. Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
Für Renovierungen, Bauarbeiten und andere Handwerkerleistungen kannst du jeweils 20 Prozent steuerlich absetzen, pro Jahr jedoch maximal 1.200 Euro. Gleiches gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel das Anstellen eines Gärtners, Kochs oder einer Reinigungskraft. Auch hier sind pro Dienstleistung 20 Prozent der Kosten absetzbar. Die jährliche Grenze liegt jedoch bei 4.000 Euro insgesamt.
5. Spenden und Kirchensteuer
Wenn du im Steuerjahr 2023 Kirchensteuer gezahlt oder Geld gespendet hast, kannst du auch das von der Steuer absetzen. Diese Ausgaben gibst du dafür am besten in der Anlage Sonderausgaben an.
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Fazit: Bis wann du die Steuererklärung einreichen kannst
Für das Steuerjahr 2023 muss deine Steuererklärung spätestens am 2. September dem Finanzamt vorliegen. Wenn du dir Hilfe durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin gesucht hast, musst du die Steuererklärung sogar erst bis zum 2. Juni 2025 einreichen.