Jedes Jahr stehen Millionen Deutsche vor einer großen Aufgabe: Sie müssen wieder einmal die Steuererklärung für das vergangene Jahr erstellen. Dabei ist dies für viele eine lästige Aufgabe. Doch der Aufwand lohnt sich, denn in vielen Fällen winkt eine beachtliche Rückerstattung. Wenn es um die Steuer geht, sind allerdings viele Halbwahrheiten im Umlauf. Damit man bei dem Thema etwas mehr durchblickt, räumen wir mit den fünf häufigsten Irrtümern über die Steuererklärung auf.
Das sind die fünf häufigsten Irrtümer bei der Steuererklärung
Die Steuererklärung ist ganz schön kompliziert. Kaum verwunderlich, dass die wenigsten Laien sich damit so wirklich auskennen. Einige sehr verbreitete Irrtümer über die Steuererklärung stellen wir nun ein für alle Mal klar. Los geht’s:
1. Wer einmal eine Steuererklärung abgegeben hat, muss es immer tun
Hierbei handelt es sich um einen weitverbreiteten Mythos. Denn was viele nämlich nicht wissen: Wer einmal eine Steuererklärung freiwillig abgegeben hat, ist nicht dazu gezwungen, dies im nächsten Jahr zu wiederholen. Nur Personen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen jedes Jahr aufs Neue eine Steuererklärung abgeben. In diesem Fall muss man dieser Pflicht nachkommen. Wer die Frist verpasst, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen, wie focus.de berichtet.
2. Handwerkerkosten können vollständig abgesetzt werden
Zugegeben, es wäre ein Traum, wenn man die Handwerkerkosten komplett absetzen könnte. Doch leider ist dies in Deutschland nicht möglich. Doch alle Kosten musst du zum Glück nicht tragen. Denn immerhin können 20 Prozent des Arbeitslohns des Handwerks bzw. der Handwerkerin steuerlich geltend gemacht werden. Pro Jahr können maximal 1.200 Euro rückerstattet werden, heißt es laut t-online.de.
Wichtig: Damit das Finanzamt die anfallenden Kosten auch akzeptiert, solltest du Rechnungen immer per Banküberweisung zahlen. Denn das Finanzamt möchte sicherstellen, dass das Geld auch wirklich von deinem Konto abgebucht wurde.
3. Rentner:innen müssen keine Steuererklärung abgeben
Auch hierbei handelt es sich um einen weitverbreiteten Irrtum. Denn tatsächlich sind in Deutschland rund fünf Millionen Rentner:innen hierzulande steuerpflichtig. Da über das Jahr hinweg keine Steuern einbehalten werden dürfen, können für viele Rentner:innen Nachforderungen vom Finanzamt entstehen.
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4. Ich muss meiner Steuererklärung keine Belege mehr hinzufügen
Ganz richtig. Schon seit einiger Zeit müssen Steuerzahler:innen für die meisten Werbungskosten oder Sonderausgaben keine Belege oder Quittungen dem Finanzamt zukommen lassen. Doch aufgepasst! Manchmal kann es vorkommen, dass Finanzbeamt:innen eine Steuererklärung nochmal genauer überprüfen möchten und dafür Belege anfordern. Daher sollten Belege, Quittungen und Nachweise griffbereit gesammelt werden.
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5. Die Entfernungspauschale beim Arbeitsweg umfasst Hin- und Rückfahrt
Schön wär’s. Leider erkennt das Finanzamt beim Arbeitsweg nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer an, sondern pauschal nur die einfache Wegstrecke, wie focus.de berichtet. Konkret bedeutet dies: Sollte dein Arbeitsplatz 10 Kilometer von deinem Zuhause entfernt sein, kannst bei deiner Steuererklärung nur zehn Mal 30 Cent pro Fahrt absetzen.
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