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Steuererklärung noch nicht erledigt? Bis zu diesem Datum muss sie beim Finanzamt sein

Für viele ist die Steuererklärung eine mühsame Angelegenheit, die oft bis zum letzten Moment aufgeschoben wird. Um sicherzustellen, dass du den Abgabetermin nicht verpasst, haben wir alle relevanten Termine für dich zusammengestellt.

Ordner mit der Aufschrift
© Getty Images/gopixa

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Jedes Jahr steht die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt an. Ein Thema, das vielen von uns nicht leichtfällt. Sie ist zeitaufwendig und kann durchaus stressig sein. Dass viele sie bis zum Schluss hinauszögern, ist daher verständlich. Dennoch sollte man die Abgabefristen nicht aus den Augen verlieren. Hier sind die relevanten Termine für die Steuererklärung.

Steuererklärung: Diese Abgabefrist gilt in diesem Jahr

Aufgepasst in diesem Jahr hast du rund einen Monat weniger Zeit, um deine Steuererklärung auszufüllen als noch im Vorjahr. Wenn du diese ohne die Hilfe einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters ausfüllst, müssen die Unterlagen bis zum zum 30. September 2023 beim Finanzamt eingegangen sein. . Da dieser Tag jedoch auf ein Wochenende trifft, verlängert sich die Frist bis zum 2. Oktober 2023.

Wenn du für deine Steuererklärung Hilfe von einem Steuerberater, einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmst, hast du bis zum 31. Juli 2024 Zeit für die Abgabe. Unabhängig vom Fall ist es ratsam, die Abgabefrist im Kalender zu vermerken. Versäumst du den Termin, können Verspätungszuschläge, Zwangsgelder oder eine Steuerschätzung samt Zinsen anfallen.

Kann man die Abgabefrist der Steuererklärung verlängern?

Im Prinzip ist das möglich. Wer die Abgabefrist verlängern möchte, sollte sich allerdings rechtzeitig darum kümmern und schriftlich oder mündlich eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Bei der Beantragung solltest du zugleich auch einen alternativen Abgabetermin nennen. Damit die Verlängerung auch genehmigt wird, sind gute Gründe notwendig.

Eine Fristverlängerung wird zum Beispiel dann gewährt, wenn relevante Unterlagen fehlen oder die Steuererklärung wegen einer längeren Krankheit nicht bearbeitet werden konnte. Doch eines solltest du immer im Hinterkopf behalten: Anspruch auf eine Verlängerung besteht in Deutschland nicht, heißt es laut der Stuttgarter Zeitung

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Einige Steuerzahler:innen in Deutschland sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Juristisch wird dies auch als Pflichtveranlagung bezeichnet. Von dieser Pflicht ist man betroffen, wenn diese Bedingungen zutreffen:

  • Wenn du 2022 weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro neben Ihrem Arbeitslohn hatten, beispielsweise aus einer Vermietung.
  • Sie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten haben.
  • Du hattest im vergangenen Jahr steuerpflichtige Einkünfte, die noch nicht versteuert wurden, etwa aus selbstständiger Arbeit.
  • Du bist zu einer Steuererklärung verpflichtet, wenn du in der Steuerklasse 6 besteuert wirst.
  • Gleiches gilt übrigens auch, wenn du verheiratet bist und gemeinsam mit deinem Partner bzw. deiner Partnerin zusammenveranlagt bist und ihr die Steuerklasse 3 und 5 oder 4 mit Faktor kombinieren.

In den meisten anderen Fällen bist du allerdings nicht pflichtveranlagt. Konkret bedeutet dies: Die Abgabe der Steuererklärung ist freiwillig. Damit drohen dir auch keine Sanktionen, wenn du die Frist verpassen solltest.

Steuererklärung zu spät abgegeben – mit diesem Bußgeld musst du rechnen

Wer seine Steuererklärung nicht fristgerecht einreicht, setzt sich dem Risiko eines Bußgeldes aus. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Finanzämter bei verspäteter Abgabe Verspätungs- und Säumniszuschläge, sowie gegebenenfalls Zwangsgelder und Zinsen, verlangen können. Zudem besteht die Möglichkeit, dass das Finanzamt die Steuer eigenständig schätzt. Dies ist oft nicht im Interesse des Steuerzahlers bzw. der Steuerzahlerin, da das Amt nicht über Informationen zu individuellen Ausgaben verfügt.

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