Immer mehr Menschen treten aus der Kirche aus. Im vergangenen Jahr sind knapp 380.000 Menschen aus der evangelischen Kirche ausgetreten. In der katholischen Kirche waren es sogar mehr als 522.000 Menschen. Viele verbinden mit dem Austritt aus der Kirche auch das Sparen von Steuern. Das ist jedoch nicht immer der Fall. In einigen Situationen musst du nämlich trotz Kirchenaustritt noch Geld zahlen. Wen das betrifft, liest du in diesem Artikel.
Warum du mit dem Kirchenaustritt nicht immer Steuern sparen kannst:
Kann man mit dem Kirchenaustritt Steuern sparen?
Die Kirchensteuer beträgt in den meisten Bundesländern neun Prozent der Lohnsteuer. In Bayern und Baden-Württemberg sind es acht Prozent. Je nachdem, wie hoch die eigene Lohnsteuer ausfällt, kann die Kirchensteuer schnell sehr teuer werden.
Gerade zu Zeiten der Inflation haben viele Menschen den Entschluss gefasst, aus der Kirche auszutreten. Natürlich gibt es noch viele andere Gründe, weshalb Menschen aus der Kirche austreten, jedoch tun viele es auch, um die Kirchensteuer zu sparen.
Warum du trotz Kirchenaustritt Geld zahlen musst
In vielen Fällen geht das auch gut und die Menschen sparen mit dem Kirchenaustritt Steuern. Doch das ist leider nicht immer so. Denn häufig werden Ex-Kirchenmitglieder:innen dazu verpflichtet, das sogenannte besondere Kirchgeld zu zahlen.
Besonders betroffen sind vor allem ehemalige Kirchenmitglieder, deren Ehepartner oder Ehepartnerin noch Mitglied der Kirche ist, aber aufgrund eines geringen Einkommens keine Kirchensteuer zahlen muss. In diesem Fall wird das besondere Kirchgeld nämlich an den Einkommen beider Partner:innen zusammen bemessen.
Liegt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner:innen über 30.000 Euro, so wird das besondere Kirchgeld erhoben. Der Grund dafür liegt darin, dass sich beide Partner:innen das Einkommen des besserverdienenden Partners oder das der besserverdienenden Partnerin teilen. Somit müssen auch beide weiterhin Gelder an die Kirche zahlen.
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Fazit: Das besondere Kirchgeld ist steuerlich absetzbar
Die einzige Möglichkeit, um mit dem Kirchenaustritt Steuern zu sparen, besteht darin, dass beide Partner:innen aus der Kirche austreten. Denn somit entfällt auch für beide die Kirchensteuer. Falls eine Person jedoch weiterhin Teil der Kirche bleiben möchte, so gibt es dennoch eine gute Nachricht. Denn auch das besondere Kirchgeld ist – genauso wie die reguläre Kirchensteuer auch – steuerlich absetzbar.