Jedes Jahr aufs Neue muss die Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Viele versuchen dabei, das Beste für sich herauszuschlagen. Doch das Tricksen sollte man an bestimmten Stellen besser sein lassen. Denn jedes Jahr gibt es einige Punkte in der Steuererklärung, bei denen die Finanzbehörden ganz genau hinschauen. Welche in diesem Jahr im Fokus stehen, erfährst du hier.
Steuererklärung: Die Punkte überprüft das Finanzamt ganz genau
Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen verrät auch in diesem Jahr wieder, welche Bestandteile von Steuerklärungen sie besonders im Auge hat. Wie das Handelsblatt berichtet, gehören dazu folgende drei Felder:
Steuervergünstigung bei nicht entnommenen Gewinnen bei Personengesellschaften
In diesem Jahr wirft das Finanzamt ein besonderes Augenmerk auf der sogenannten Thesaurierungsbegünstigung. Bei dieser geht es darum, wie nicht entnommene Gewinne aus Personengesellschaften versteuert werden. Denn auf Antrag kann in diesem Fall ein ermäßigter Steuersatz von 28,25 Prozent plus Solidaritätszuschlag angewendet werden. Hier prüft das Finanzamt besonders genau, ob die Ermäßigung rechtmäßig erfolgt.
Finanzamt wittert Schummelei bei Dienstwagenfahrer:innen
Aber auch Dienstwagenfahrer:innen sollten sich in diesem Jahr bei ihrer Steuererklärung besonders viel Mühe geben. Denn auch sie stehen in diesem Jahr im Fokus der Finanzämter. Wer den Dienstwagen auch privat nutzt, hat einen „geldwerter Vorteil“, der das zu versteuernde Einkommen erhöht. Es ist möglich, in der Steuererklärung eine Änderung der Berechnung vorzunehmen.
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„Denkbar ist, dass Steuerpflichtige die Versteuerung zum Beispiel aufgrund gesonderter Aufzeichnungen zu den täglichen Fahrten ins Büro/Arbeitsstelle korrigieren und damit die Versteuerung reduzieren wollen„, erklärt dazu Steuerberater Oliver Hagen im Handelsblatt. In diesem Jahr werden die Finanzämter ganz besonders darauf achten, ob die Fahrten allesamt lückenlos dokumentiert wurden.
Auch Immobilienbesitzer:innen stehen im Fokus
Drüber hinaus stehen in diesem Jahr auch Immobilienbesitzer:innen im Fokus der Finanzämter. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf dem Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen an selbst genutzten eigenen Wohngebäuden. „Hier wird das Finanzamt insbesondere prüfen, ob alle Bescheinigungen vorliegen und ob die Steuervergünstigung rechtmäßig beantragt wurde“, erklärt Steuerexperte Hans-Ulrich Liebern gegenüber dem Handelsblatt.
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