Das Bürgergeld gibt es bereits seit Beginn des Jahres 2023. Es wurde eingeführt, um Hartz IV zu ersetzen, und dient dazu, Arbeitssuchende finanziell zu unterstützen. Doch bei den geringen Regelsätzen haben viele Schwierigkeiten, auch noch für ihre Miete aufzukommen. Viele Betroffene fragen sich daher, ob sie neben dem Bürgergeld auch noch Wohngeld beziehen können. Ob das möglich ist, erfährst du hier.
Kann man Bürgergeld und Wohngeld gleichzeitig beziehen?
Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist es nicht möglich, Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig zu beziehen. Denn Bürgergeld-Empfänger:innen haben keinen Anspruch auf Wohngeld.
Die Begründung: Die Kosten der Unterkunft, wie Miete und Heizkosten, werden bereits bei der Berechnung des Bürgergeldes durch das Jobcenter berücksichtigt. Es gibt jedoch eine Obergrenze für diese Kosten. Daher müssen Miete und Heizkosten in einem „angemessenen“ Rahmen liegen. Zudem darf die Wohnung nicht zu groß sein.
Das Ministerium betont, dass das Wohngeld Vorrang vor dem Bürgergeld hat. Folglich kann jemand, der sowohl Bürgergeld als auch Anspruch auf Wohngeld hat, das Wohngeld anstelle des Bürgergeldes beziehen.
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Wechsel vom Bürgergeld zum Wohngeld: Lohnt sich das?
Ob ein Wechsel vom Bürgergeld zum Wohngeld vorteilhaft ist, hängt von den individuellen Einkünften ab. Buerger-geld.org empfiehlt, im Einzelfall zu prüfen, ob das kombinierte Einkommen mit Wohngeld höher oder niedriger ausfällt als der Anspruch auf Bürgergeld. Hierfür steht der Wohngeld-Rechner des Bundesbauministeriums zur Verfügung.
Besonders Personen, die ihr Gehalt lediglich mit Bürgergeld aufstocken, könnten von einem Wechsel profitieren. Es ist ratsam, die finanziellen Auswirkungen sorgfältig zu evaluieren, um die beste Entscheidung zu treffen.
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