Das Bürgergeld unterstützt bedürftige Menschen in Deutschland dabei, ihre Existenz zu sichern und den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu finden. Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter normalerweise die Wohnkosten der Leistungsberechtigten, einschließlich Miete, Nebenkosten und Heizkosten. Aktuell werden viele Bürgergeld-Empfänger:innen schriftlich aufgefordert, ihre Wohnkosten zu senken. Doch was bedeutet das genau? Wie sollten Betroffene in diesem Fall reagieren? Alle Antworten auf diese Fragen findest du hier.
Aufforderung zur Senkung der Wohnkosten: Wie hoch darf die Miete sein?
Die Höhe der Miete, die das Jobcenter übernimmt, variiert je nach Wohnort. Jede Stadt hat dabei eigene Grenzwerte für angemessene Mieten. So liegt die Grenze für eine 50-Quadratmeter-Wohnung in München bei 849 Euro. In Berlin beträgt der Richtwert hingegen nur 449 Euro. In Köln sind es 651 Euro.
Neben der Miete übernimmt das Jobcenter auch andere wohnungsbezogene Kosten. Dazu gehören beispielsweise Renovierungskosten und Kosten für Neubeschaffungen. Welche Kosten als angemessen gelten, erfahren Bürgergeld-Empfänger:innen bei ihrem zuständigen Jobcenter.
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Warum kommt die Aufforderung aktuell ausgesprochen?
Derzeit werden viele Bürgergeldempfänger:innen aufgefordert, ihre Wohnkosten zu senken, und das hat einen konkreten Grund. Die sogenannte Karenzzeit, in der der Staat das Vermögen und die Unterkunftskosten der Leistungsempfänger nicht prüft, läuft bei vielen aus.
Während dieser Zeit übernimmt die Bundesregierung die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft. Beim Bürgergeld beträgt die Karenzzeit ein Jahr, und da es 2023 eingeführt wurde, um das Hartz-4-System zu ersetzen, laufen seit 2024 die Karenzzeiten für diejenigen ab, die seitdem Bürgergeld beziehen. Seitdem überprüfen die Jobcenter, ob die Wohnkosten angemessen sind und ob sie gesenkt werden sollten.
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Aufforderung zur Wohnkostensenkung: Was können Betroffene tun?
Falls Bürgergeldempfänger:innen dazu aufgefordert werden, ihre Ausgaben zu überprüfen, könnte dies eine Frist in Gang setzen, sofern eine solche in der Aufforderung genannt wird. Falls in der Aufforderung keine genannt wird, haben Leistungsberichtigte im Allgemeinen sechs Monate Zeit, um die Ausgaben zu senken. Wenn die Ausgaben nicht reduziert werden, besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter künftig nur noch angemessene Unterkunftskosten übernimmt.
In Städten ohne verfügbare Wohnungen, die den vom Jobcenter festgelegten Standards entsprechen, kann eine höhere Miete als angemessen betrachtet werden. In diesem Fall muss das Jobcenter die höheren Kosten übernehmen. Jedoch ist eine schriftliche Erklärung seitens des Bürgergeldempfängers beziehungsweise der Bürgergeldempfängerin erforderlich.