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Bürgergeld: So viel Geld erhält eine Person

Hast du dich schonmal gefragt, wie viel Bürgergeld einer Einzelperson zusteht? Dann lies hier wie viel es ist und welche Ausnahmen es gibt.

Frau Bürgergeld
© IMAGO/Cavan Images

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Das Bürgergeld hat im vergangenen Jahr das Hartz IV abgelöst. Seither soll es arbeitslosen, aber erwerbsfähigen Menschen dabei helfen, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Auch Menschen mit besonders geringem Einkommen haben oft Anspruch auf Bürgergeld. Doch wie viel Bürgergeld erhält eigentlich eine Person? In diesem Artikel verraten wir, mit welchem Betrag du in etwa rechnen kannst.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Bürgergeld erhalten alle Menschen, die zwar erwerbsfähig sind, deren Einkommen jedoch nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren. Auch wer den Lebensunterhalt trotz diverser Zuschläge, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld nicht selbst finanzieren kann, hat Anspruch auf Bürgergeld.

Grundsätzlich gilt dabei: Wer bisher bereits Anspruch auf Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich auch als Hartz IV bezeichnet – hatte, hat auch Anspruch auf Bürgergeld.

So viel Bürgergeld erhält eine Einzelperson

Da das Bürgergeld von mehreren Faktoren abhängt, erhält auch jede Person unterschiedlich viel Geld. Es gibt jedoch den sogenannten Regelbedarf. Dieser ist pauschalisiert und richtet sich nach den unterschiedlichen Lebensumständen der Bürgergeld-Empfänger:innen. Dabei erhalten die folgenden Gruppen unterschiedlich viel Geld:

  • Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partner:innen: 563 Euro
  • Volljährige Partner:innen: 506 Euro
  • Kinder zwischen 14 und 17 Jahren und Minderjährige mit volljährigen Partner:innen: 471 Euro
  • Volljährige von 18 bis 24 ohne eigenen Haushalt und 15- bis 24-Jährige, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 451 Euro
  • Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 390 Euro
  • Kinder zwischen 0 und 5 Jahren: 357 Euro

Der Regelbedarf einer Einzelperson liegt somit bei 563 Euro im Monat. Hinzu kommen dann noch die Kosten für die Miete, sowie Neben- und Heizkosten, die das Jobcenter ebenfalls übernimmt.

Frau Schwanger Bürgergeld
Schwangere Personen haben sogar noch einen Anspruch auf Mehrbedarf. Foto: IMAGO/Westend61

Fazit: Diese Leistungen gibt es noch

Neben diesem Regelbedarf gibt es jedoch noch andere Leistungen, du von Bürgergeld-Empfänger:innen bezogen werden können, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So gibt es zum Beispiel bestimmte Weiterbildungsboni oder einen Mehrbedarf bei einer Schwangerschaft. Im Bedarfsfall haben Bürgergeld-Empfänger:innen sogar die Möglichkeit, Gutscheine für Möbel oder Kleidung in Anspruch zu nehmen.