Seit Januar 2023 wird das sogenannte Bürgergeld ausgezahlt. Die Sozialleistung, die zuvor als Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV bekannt war, wird nun an bedürftige Personen direkt vom Staat ausgezahlt. Doch haben auch Selbstständige und Freiberufler:innen Anspruch auf Bürgergeld? Hier erfährst du es.
Haben auch Selbstständige und Freiberufler:innen Anspruch auf Bürgergeld?
Um Anspruch auf Bürgergeld zu haben, müssen im Allgemeinem erst einmal folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bedürftigkeit
- Erwerbsfähigkeit
- eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung in Deutschland
Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, kann ein Antrag auf Bürgergeld gestellt werden. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Selbstständige und Freiberufler:innen, da eine Festanstellung nicht erforderlich ist. Die Bedingung ist lediglich, dass die Einnahmen aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu decken.
Ein festes Arbeitsverhältnis kann die Lösung aus der Bedürftigkeit sein
Das Bürgergeld stockt das Einkommen von Selbstständigen und Freiberuflern auf, ähnlich wie bei Arbeitnehmenden. Das Arbeitsamt prüft jedoch, ob eine Anstellung die Bedürftigkeit beenden kann. Betroffene müssen laut bürgergeld.org oft ihre Selbstständigkeit aufgeben und nach einer festen Anstellung suchen.
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Wann es Einstiegsgeld für eine Existenzgründung gibt
Personen, die sich gerade selbstständig machen oder freiberuflich tätig werden, können gemäß der Bundesagentur für Arbeit finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Behörde betont, dass es oft eine gewisse Zeit dauert, bis eine Geschäftsidee Fahrt aufnimmt. Daher bietet sie ein sogenanntes Einstiegsgeld an, um diesen Anfang zu erleichtern. Die erforderlichen Voraussetzungen dafür sind:
- Man bezieht Bürgergeld, hat jedoch bisher keine hauptberufliche Selbstständigkeit aufgenommen.
- In Zukunft plant man, sich hauptberuflich selbstständig zu machen und mindestens 15 Stunden pro Woche in dieser Tätigkeit zu arbeiten.
- Durch die Gründung des eigenen Unternehmens besteht die Hoffnung, dass man zukünftig nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sein wird.
Das Einstiegsgeld für Selbstständige oder Freiberufler variiert je nach den individuellen Lebensumständen und der Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit. Die Förderung kann für bis zu 24 Monate beantragt werden und erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit.
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