Im Jahr 2022 ändern sich einige Gesetze, die Deutschland schon lange als überholt angesehen hat. Diese Änderungen fallen zum großen Teil sehr positiv für die Arbeitnehmer:innen aus.
Welche Gesetze haben sich bereits zum 01. Januar geändert und welche werden wir erst ab Februar bekommen? Wir zeigen dir, wie du durch den Gesetzesdschungel dringst.
Gesetze 2022: Die Änderungen auf einen Blick
3 Gesetzes-Änderungen ab Februar
Der Februar wird ein Monat der Erleichterungen. Hier werden sich einige Gesetze ändern, die uns das Shoppen und die Steuern erleichtern und auch die Impfnachweise werden sich verändern.
1. Fitnessstudios mit strengen Coronaauflagen
Die Bundesländer haben neue Regelungen für die Corona-Pandemien herausgegeben. Leider sind diese ein genauso undurchsichtiger Flickenteppich wie Anti-Corona-Maßnahmen in den letzten zwei Jahren generell waren. So gelten nicht nur in jedem Bundesland andere Richtlinien, diese ändern sich auch noch häufig. In den meisten Fitnessstudios gilt am Februar die 2G-Regelung. In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gibt es aber Ausnahmen. Hier kannst du genauer nachlesen, wie die Regelungen bei den Fitnessstudios sind.
2. Impfnachweis verliert Gültigkeit
Solltest du bis dato nur zwei Corona-Schutzimpfungen erhalten haben, wird sich ab morgen für dich etwas Grundlegendes ändern. Ab der letzten Impfung gilt dein Impfnachweis nur neun Monate lang.
Wie genau die Impfzertifikate ablaufen und was das für dich bedeutet, erfährst du hier.
3. Online-Shopping Sicherheit
Bei einem Online-Einkauf mit einer Kreditkarte waren wir seit Januar 2022 ab einem Warenwert von 250 Euro mit einer Kundenauthentifizierung abgesichert: Das geht entweder mit einer digital generierten TAN, einem Passwort oder per Gesichtserkennung. Ab dem 15. Februar gilt das auch für Zahlungen ab 150 Euro.
Besitzt du eine dieser Kreditkarten, bei denen man eine TAN-Liste mit zurate ziehen muss, um eine Transaktion einzuleiten? Noch immer nutzen viele Banken analoge TAN-Listen, doch dem soll bald ein Ende gesetzt werden. Diese Listen sind nämlich nicht mehr erlaubt.
4. Entspannte Steuererklärung
Bisher galt die Frist der Steuererklärung bis zum Ende Mai des darauffolgenden Jahres. Ab 2022 gilt aber eine längere Frist bis zum 31. Juli 2022. Das sind ganz zwei Monate, die man länger Zeit hat.
Solltest du dir Hilfe vom Steuerberater oder vom Lohnsteuerhilfeverein holen, hast du bis zum 28. Februar 2022 Zeit.
4 Gesetzes-Änderungen ab Januar
Das Jahr 2021 war für die wenigsten ein Leichtes. Gerade als Arbeitnehmer:in musstest du vermutlich im Homeoffice arbeiten oder auch ansonsten viele Einschränkungen hinnehmen. Zum Glück gibt es dieses Jahr aber einige Änderungen, die dir als Arbeitnehmer:in stark zusagen werden. Das ändert sich 2022 für dich:
1. Mindestlohn steigt
Alle Arbeitnehmer:innen, die nach Mindestlohn bezahlt werden, dürfen sich auf das kommende Jahr freuen. Der Mindestlohn steigt 2022 nämlich deutlich an – und das sogar direkt zweimal. 2021 lag der Mindestlohn noch bei 9,60 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2022 wird er allerdings auf 9,82 Euro angehoben. Und als wäre das noch nicht alles, wird der Mindestlohn zum 1. Juli 2022 noch einmal erhöht: und zwar auf ganze 10,45 Euro pro Stunde.
Das soll allerdings nicht lange so bleiben. Die neue Bundesregierung möchte den Mindestlohn nämlich schon bald auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Bereits zu Beginn des Jahres soll ein Gesetzesentwurf dazu vorgelegt werden.
2. Corona-Bonus weiterhin steuerfrei
Das Jahr 2021 war entgegen aller Hoffnungen noch immer stark von der Corona-Pandemie geprägt. Aus diesem Grund gab es bereits im 2020 und im vergangenen Jahr die Möglichkeit, sich von seiner/seinem Arbeitgeber:in einen Corona-Bonus auszahlen zu lassen. Auch 2022 ist noch möglich, dir einen Corona-Bonus auszahlen zu lassen. Der Corona-Bonus bleibt bis zum 31. März 2022 steuerfrei, solange er eine Höhe von 1.500 Euro nicht überschreitet.
Das Ganze funktioniert allerdings nur unter der Bedingung, dass dir ein solcher Bonus auch zusteht. Das hängt allerdings stark von deinem Berufsfeld, dem Bundesland, in dem du arbeitest und deiner/deinem Arbeitgeber:in ab.
3. Elektronische Krankmeldung
Endlich ist es soweit und die Krankmeldung wird, wenn auch mit etwas Verspätung, ab dem 1. Juli 2022 elektronisch an die/den Arbeitgeber:in übermittelt. Seit dem 1. Oktober 2021 wird bereits die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von den jeweiligen Arztpraxen an die Krankenversicherungen weitergeleitet. Umso besser ist es, dass dieser elektronische Weg jetzt auch mit einer normalen Krankmeldung möglich ist.
Hierbei läuft es jedoch andersherum ab: Die Krankenkasse wird in Zukunft nämlich die Krankmeldung der Patient:innen an die Arbeitgeber:innen elektronisch weiterleiten. Du musst deine Krankmeldung also bald nicht mehr persönlich abgeben. Dennoch erhältst du als Arbeitnehmer:in noch ein ausgedrucktes Exemplar deiner Krankmeldung für deine eigenen Unterlagen.
4. Höhere Ausbildungsvergütung
Wenn du dieses Jahr vorhast, eine Ausbildung zu beginnen, gibt es auch für dich einige erfreuliche Änderungen. 2022 ändert sich nämlich die vorgeschriebene Mindestausbildungsvergütung, die von zuvor 550 Euro auf 585 Euro brutto pro Monat steigt. In den folgenden Ausbildungsjahren wird diese immer jeweils um einen gewissen Prozentsatz erhöht:
- Im 2. Ausbildungsjahr erhältst du plus 18 Prozent.
- Im 3. Ausbildungsjahr bekommst du plus 35 Prozent.
- Und im 4. Ausbildungsjahr erhältst du plus 40 Prozent.
Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für Ausbildungsverträge, die nicht an bestimmte Tarife gebunden sind. Und sie gilt nicht für Berufe, die über das jeweilige Landesgericht geregelt sind.
5. Absenkung des Wahlalters bei Betriebsratswahlen
Du bist in einem Unternehmen mit Betriebsrat tätig und noch nicht volljährig? Dann gibt es auch für dich gute Nachrichten. Bisher durften nur Personen im Alter von mindestens 18 Jahren ihre Stimme zur Wahl des Betriebsrates abgeben.
Ab diesem Jahr ist das allerdings schon mit 16 Jahren möglich. Das bietet vor allem Auszubildenden die Chance, direkt zu Beginn in ihrem Unternehmen mitbestimmen zu können. Wer allerdings selbst in den Betriebsrat gewählt werden möchte, muss immer noch ein Mindestalter von 18 Jahren haben.
Fazit: So viel ändert sich 2022
Wie du siehst, wird sich im Verlauf des Jahres 2022 eine ganze Menge verändern – das meiste sogar zum Positiven. Selbstverständlich gibt es auch in anderen Bereichen noch viele Änderungen.
So wird es ab diesem Jahr beispielsweise mehr Produkte mit Pfand geben, dünne Plastiktragetaschen werden nun endgültig verboten und die Preise der Post, aber auch die von Strom- oder Gasanlagen werden deutlich steigen. Nichtsdestotrotz ist ein Großteil dieser Änderungen sehr positiv und wir werden sehen, was das neue Jahr noch so mit sich bringt.
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