Im Arbeitsvertrag eines jeden Arbeitnehmers beziehungsweise einer jeden Arbeitnehmerin ist genauestens geregelt, welche beruflichen Pflichten die jeweilige Person zu erfüllen. In einige Fällen müssen diese Pflichten jedoch nicht erfüllt werden. Wann Arbeitnehmer:innen die Arbeit verweigern dürfen, erfährst du in diesem Artikel.
Alles zum Thema „Arbeitsverweigerung“:
Was ist Arbeitsverweigerung?
In jedem Arbeitsvertrag ist genau festgehalten, welche Anforderungen und Pflichten ein:e Arbeitnehmer:in zu erfüllen hat. Wer diese Pflichten ganz bewusst nicht erfüllt und sich den Anweisungen des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin widersetzt, verweigert seine Arbeit. Wer die Arbeit verweigert, muss mit einer Abmahnung oder – je nach Schweregrad des Verstoßes – auch direkt mit der Kündigung rechnen.
In diesen Fällen darf die Arbeit verweigert werden
Doch in einigen Fällen haben Arbeitnehmer:innen das Recht, ihre Arbeit ganz legal verweigern zu dürfen. So dürfen Arbeitnehmer:innen beispielsweise ihre eigene Leistung zurückhalten, wenn dadurch ihre Sicherheit am Arbeitsplatz gefährdet ist und der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nichts dagegen tut.
Das gilt zum Beispiel, wenn der/die Arbeitgeber:in gegen ein Schutzgesetz oder gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstößt. Aber auch wenn die Arbeitsleistung als solche einfach unzumutbar ist, haben Arbeitnehmer:innen das Recht, die Arbeit zu verweigern. Die Arbeit kann beispielsweise dann unzumutbar sein, wenn die Arbeitnehmer:innen gefährlichen Substanzen ausgesetzt sind, ohne dass dafür richtige Sicherheitsmaßnahmen gelten.
Aber auch wenn Arbeitnehmer:innen für die Arbeit riskieren müssten, sich mit einer gefährlichen Krankheit anzustecken, sie auf der Arbeit gedemütigt, beleidigt oder (sexuell) belästigt werden, dürfen sie die Arbeit legaler Weise niederlegen.
Fazit: Arbeit darf auch bei Überstunden verweigert werden
Ein weiterer Grund, die Arbeit niederzulegen, sind unrechtmäßige Überstunden. Wenn der oder die Arbeitnehmer:in keine Überstunden machen darf oder die rechtmäßige Anzahl an Überstunden schon überschritten hat, ist es auch hier erlaubt, die Arbeit zu verweigern.
In den meisten Fällen muss dabei jedoch individuell entschieden werden, was legal ist und wofür man gekündigt werden kann. Aus diesem Grund macht es Sinn, sich bei Unklarheiten nochmals einen rechtlichen Rat einzuholen. So sicherst du dich zusätzlich ab und schützt dich in jedem Fall vor einer Kündigung.
- Ähnliche Artikel findest du hier:
- Unglücklich im Leben? Diese 3 Fehler solltest du vermeiden
- Deine besten Mitarbeiter kündigen? An diesen 7 Gründen kann es liegen
- Du bist unglücklich in der Beziehung? Diese Fragen solltest du dir jetzt stellen
- Unglücklich im Job? 7 Tipps, wie du zufriedener wirst
- Studien zeigen, dass Geld nicht glücklich macht, wenn…