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Sonderangebote: Darf man als Kunde darauf bestehen, sie zu bekommen? 

Sonderangebote werden oft groß angepriesen, doch leider sind sie oft schneller vergriffen, als man Schnäppchen sagen kann. Doch haben Kunden nicht ein Anrecht darauf, das zu erhalten? Hier erfährst du es.

Eine Schild mit der Aufschrift "Schnäppchen"
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Sparen beim Einkaufen: Sind Produkte morgens günstiger?

Mit den steigenden Preisen, geht auch der tägliche Einkauf ganz schön ins Geld. Doch mit wenigen Tricks kann man schon einiges sparen.

Schnäppchenjäger:innen kennen dieses Szenario nur allzu gut: Im Prospekt ist ein Fernseher zu einem unschlagbaren Preis zu finden, doch wenn man dann im Laden steht, ist der begehrten Artikel bereits vergriffen. Doch in vielen Fällen ziehen die Kund:innen nicht enttäuscht wieder von dannen, sondern finden im Laden noch die eine oder andere Kleinigkeit, die sie kaufen möchten. Spekulieren die Anbieter bewusst darauf? Viele sehen darin ein dreistes Spiel und fragen sich, ob sie nicht eigentlich Anspruch auf das beworbene Sonderangebot haben. Hier verraten wir es dir.

Sonderangebote: Diese Regeln gelten

Eine gute Nachricht zu Beginn: Wie von der Deutschen Presse-Agentur und t-online.de berichtet, sind Läden nicht uneingeschränkt befugt, nach Belieben Sonderangebote zu bewerben. Denn laut der Verbraucherzentrale muss ein beworbenes Produkt für eine „angemessene Zeitspanne“ und in „ausreichender Menge“ verfügbar sein. Leider sind diese Kriterien recht vage, was den Geschäften einen gewissen Spielraum lässt.

Es existieren Richtlinien, die eine gewisse Klarheit schaffen. Zum Beispiel müssen Sonderangebote ab dem angegebenen Startdatum für Kunden verfügbar sein. Innerhalb der ersten sechs Stunden sollte es den Käufern möglich sein, diese zu erwerben, ohne dass sie sofort ausverkauft sind. Artikel des täglichen Bedarfs sollten sogar für zwei Tage vorrätig sein. Es ist zu erwarten, dass besonders begehrte Produkte schnell ausverkauft sind. In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Händler seine Kunden rechtzeitig darüber informiert.

Kund:innen haben keinen Anspruch

Selbst wenn man als Käufer:in weiß, dass das Sonderangebot schnell ausverkauft sein könnte. Doch auch wenn man die Möglichkeit hat, in den ersten Stunden ein Produkt des begehrten Angebots zu erhalten, gehen die meisten jedoch oftmals leer aus. Das ist zweifellos ärgerlich.

Wer nun denkt, dass man Anspruch auf das Sonderangebot hat, den müssen wir leider enttäuschen. Denn als Käufer:in hat man keinen Anspruch auf das beworbene Produkt. Nur wenn derselbe Artikel zu einem höheren Preis angeboten wird, kannst du darauf bestehen, ihn zum beworbenen reduzierten Preis zu erhalten.