Das Jahr 2023 bewegt sich in großen Schritten dem Ende entgegen. Doch bevor das neue Jahr beginnt, bringt der Dezember noch die eine oder andere Neuerung mit sich. Auf was du dich als Verbraucher und Verbraucherin einstellen musst und mit welchen Änderungen du im Dezember 2023 konfrontiert wirst, verraten wir dir hier. Alle Details.
Änderungen im Dezember 2023: Mindestlohn in der Pflege steigt
Personen, die in der Pflege tätig sind, dürfen sich freuen. Denn ab dem 1. Dezember 2023 steigt der Pflegemindestlohn. Damit gelten ab kommenden Monat folgende Mindestlöhne:
- Pflegehilfskräfte: von 13,90 Euro auf 14,15 Euro
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: von 14,90 Euro auf 15,25 Euro
- Pflegefachkräfte: von 17,65 Euro auf 18,25 Euro
Bürgergeld-Beziehende erhalten Zuschlag zum Jahresende
Ab 2024 werden die Empfänger des Bürgergeldes dank der beschlossenen Gesetzesänderungen von höheren Zuschlägen profitieren. Obwohl das neue Gesetz erst im Januar in Kraft tritt, erfolgt die Auszahlung des Zuschlags bereits Ende dieses Jahres. Bis zum 29. Dezember wird der Betrag auf die entsprechenden Konten überwiesen, um sicherzustellen, dass die Empfänger zum Jahreswechsel über die erhöhten Beträge verfügen.
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Änderungen im Dezember 2023: Winterfahrplan der Deutschen Bahn tritt in Kraft
Pünktlich zum 10. Dezember wechselt die Deutsche Bahn wieder in den Winterfahrplan. Die Bahn kündigt weitere Neuerungen an, darunter die Einführung neuer Zugmodelle, zusätzliche Nachtverbindungen und die Erweiterung von Direktverbindungen. Von den Neuerungen wird insbesondere die Strecke Nürnberg-Leipzig betroffen sein. Hier soll es ab Dezember fünf Intercity-Verbindungen geben.
Der aktualisierte Fahrplan geht leider auch mit höheren Ticketpreisen einher. So sollen die Preise nach dem Fahrplanwechsel durchschnittlich um 5 Prozent steigen. Wer nun hofft, dass die höheren Ticketpreise etwas an der Unpünktlichkeit der Züge ändern könnte, den müssen wir enttäuschen. „Auch 2024 werden wir unsere Fahrgäste um etwas mehr Geduld bitten müssen als ihnen und uns lieb ist“, sagte Dr. Michael Peterson, Vorstand Personenfernverkehr der Deutschen Bahn AG, gegenüber der Tagesschau.
Weinflaschen-Etiketten sehen ab Dezember anders aus
Weihnliebhaber:innen aufgepasst: Ab dem 8. Dezember 2023 werden einige Weinflaschen anders aussehen. Grund dafür ist ein neues Gesetz, das vorsieht, dass Weinflaschen künftig Nährwertangaben sowie eine detaillierte Auflistung der Zutaten auf ihren Etiketten auflisten müssen. Dies wird voraussichtlich zu einer vermehrten Integration von QR-Codes auf den Etiketten führen, um den erforderlichen Raum für zusätzliche Informationen zu schaffen.
Doch nicht alle Weinflaschen werden mit einem neuen Erscheinungsbild in den Regalen stehen. Denn die Regelung betrifft nur die Flaschen, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden.
Steuer für Aufsitzrasenmäher für Aufsitzrasenmäher kommt
Wer einen großen Garten besitzt, mäht diesen in den meisten nicht mit einem ganz normalen Rasenmäher. Um den Rasen möglichst schnell auf die gleiche Länge zu bringen, greifen einige auf Aufsitzrasenmäher zurück. Diejenigen, die ein solches Gerät besitzen, müssen im Dezember auf eine Änderung einstellen.
Denn ab kommenden Monat unterliegen alle Fahrzeuge, die Geschwindigkeiten zwischen 6 und 20 km/h erreichen können, der allgemeinen Haftpflicht oder Kfz-Haftpflicht. Doch wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel. Solange der Rasenmäher ausschließlich auf privatem Gelände genutzt wird, besteht keine Versicherungspflicht. Die neuen Regelungen greifen erst, sobald der Rasenmäher öffentliche Wege befährt.
Quellen: T-Online, Antenne Bayern und echo24.de