Wer eine Immobilie vermietet, muss in der Regel auch Grundsteuer zahlen. Diese lässt sich jedoch in vielen Fällen auf die Mieter:innen umlegen. Wie das funktioniert und was dabei erlaubt ist, verraten wir dir in diesen Artikel.
Alles zur „Umlage der Grundsteuer“:
Was ist die Grundsteuer?
Den gesetzlichen Rahmen der Grundsteuer bildet das Grundsteuergesetz (GrStG). Es besagt, dass die Grundsteuer auf Grundstücke von der jeweiligen Gemeinde erhoben werden muss. Zudem wird die Grundsteuer nochmal in drei Kategorien unterteilt. Die Grundsteuer A bezieht sich dabei auf Grundstücke zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung und Grundsteuer B bezieht sich auf jeden Grund und Boden – also auch Miet- und Wohnhäuser.
Ab 2025 soll zusätzlich noch die Grundsteuer C eingeführt werden. Sie bezieht sich vor allem auf unbebaute Grundstücke, die ab dem kommenden Jahr höher versteuert werden müssen. So sollen Spekulationsanreize eingedämmt und Anreize für Schaffung von neuem Wohnraum gesetzte werden.
So lässt sich die Grundsteuer auf Mieter umlegen
Grundsätzlich können Vermieter:innen ihre Mieter:innen an der zu zahlenden Grundsteuer beteiligen. Das funktioniert zum Beispiel über die umlagefähigen Betriebskosten. Denn hierbei zählt die Grundsteuer zu den sogenannten „laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks“.
Welche Kosten genau zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen, steht immer in der Betriebskostenvereinbarung. Das können beispielsweise die Kosten für Arbeiten am Haus, den Winterdienst, die Reinigung des Treppenhauses oder für notwendige Gartenarbeiten sein.
Und wie funktioniert das Ganze jetzt? Dazu zahlen die Mieter:innen Abschlagszahlungen auf die Grundsteuer. Das geschieht in der Regel mit der monatlichen Miete. Die endgültige Abrechnung erfolgt jedoch immer erst mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung.
Je nachdem, wie hoch die monatlichen Zahlungen waren und wie viel Geld davon am Ende verwendet wurde, erhalten die Mieter:innen entweder ein Teil ihres gezahlten Geldes zurück oder müssen eine Nachzahlung leisten.
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Fazit: So viel Grundsteuer dürfen Vermieter umlegen
Wie viel Prozent der Grundsteuer Vermieter:innen auf ihre Mieter:innen umlegen dürfen, ist davon abhängig, wie die Immobilie genutzt wird. Wird jede Wohneinheit des Hauses vermietet, so dürfen auch 100 Prozent der Grundsteuer auf die Mieter:innen übertragen werden. Wer dabei wie viel zahlen muss, ist von der Größe der Wohnung abhängig.
Wohnt der Vermieter oder die Vermieterin jedoch selbst in dem Haus, so muss er oder sie einen Teil der Grundsteuer selbst bezahlen.