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Warum dein Chef deine Sonnencreme bezahlen muss

Personen, die viel Zeit im Freien arbeiten, sollten sich Gedanken über ausreichenden Schutz vor der Sonne machen. Doch wer muss die Kosten für die Sonnencreme tragen – der Arbeitgeber? Wir klären auf.

Frau arbeitet bei Sonnenschein auf dem Feld.
© Getty Images/Hinterhaus Productions

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In den vergangenen Tagen konnten wir endlich die ersten richtig heißen Tage genießen. Wer sich bei dem guten Wetter draußen aufhält, sollte allerdings stets auf einen ausreichenden Sonnenschutz achten. Dieser Umstand gilt auch für alle, die im Freien arbeiten. Doch wer trägt eigentlich die Kosten für Sonnenschutzkleidung und Sonnencreme? Der Mitarbeitende oder doch der Arbeitgeber? Wir haben uns die Rechtslage einmal genauer angeschaut.

Muss der Arbeitgeber die Sonnencreme bezahlen?

Sei es auf dem Bau, im Schwimmbad oder als Landschaftsgärtner:in: Personen, die im Frühling und im Sommer überwiegend im Freien arbeiten, sind in dieser Zeit einer besonders hohen UV-Strahlung ausgelastet. Um sich vor Hautkrebs zu schützen, sollten Betroffene sich unbedingt mit ausreichend Sonnencreme eindecken. Doch die gibt es nicht umsonst. Kein Wunder also, dass sich viele Betroffene fragen, wer die Kosten für den Sonnenschutz übernimmt.

Doch was genau gilt denn nun? „Arbeitsschutz ist Arbeitgebersache“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin gegenüber dem Focus. Dies lässt sich aus Paragraf 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ableiten, so der Fachanwalt.

Denn dieser besagt, dass der Arbeitgeber am Arbeitsplatz Maßnahmen zum Gefahrenschutz ergreifen muss, um zu verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erkranken. Die Kosten für die entsprechenden Schutzmaßnahmen habe der Arbeitgeber zu tragen, erklärt Meyer.

Arbeitgeber muss Sonnenschutzmaßnahmen anbieten

Für Arbeitnehmer:innen bedeutet dies im Einzelnen: Dein Arbeitgeber muss entsprechende Maßnahmen treffen, um dich vor der gefährlichen UV-Strahlung zu schützen. Doch bevor es an die Sonnencreme geht, ist der Arbeitgeber erst einmal dazu verpflichtet, technische Maßnahmen zum Schutz vor Sonneneinstrahlung bereitzustellen. „Dazu können beispielsweise UV-beständige Planen gehören, unter denen Straßenbauarbeiter arbeiten können“, erklärte Meyer.

Der Arbeitgeber kann aber auch organisatorische Maßnahmen treffen, um seine Mitarbeitenden vor der Sonne zu schützen. Diese können beispielsweise darin bestehen, dass an Tagen mit einem UV-Index über einem bestimmten Wert die Arbeit im Freien während der Mittagszeit von 12 bis 15 Uhr vermieden wird. Die Arbeitsstunden könnten stattdessen in die Morgen- oder Abendstunden verlegt werden, wenn die UV-Strahlung weniger intensiv ist. Meyer betonte jedoch, dass dies nicht immer umsetzbar ist.

Kosten für UV-Schutzkleidung als auch Sonnencreme trägt der Arbeitgeber

Neben diesen Schutzmaßnahmen ist der Arbeitgeber aber auch dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitenden Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht der Fall, muss dieser die entstandenen privaten Kosten übernehmen.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden auch UV-Schutz-Arbeitskleidung bereitstellen oder die Kosten für diese übernehmen. Zu der entsprechenden Kleidung gehört zum Beispiel: Handschuhe, Sonnenbrillen, Helme mit Nackenschutz und spezielle Funktionsshirts.

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Quellen: merkur.de, deutsche-handwerks-zeitung.de und focus.de

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