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Arztbesuch während der Arbeitszeit: Wann es verboten ist

Besonders bei einem 9-to-5-Job ist es schwer einen Arzttermin zu vereinbaren, der nicht in die Arbeitszeit fällt. Es gibt jedoch auch Termine, die dein Chef oder deine Chefin dir schlichtweg verbieten kann. 

Frau Praxis
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Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?

Ein Arzttermin während der Arbeitszeit? Ist das OK oder darf der Chef das verbieten? Wir klären auf, welche Regelungen es gibt und welche Ausnahmen der Arbeitgeber gestatten muss.

Steht mal wieder eine Vorsorgeuntersuchung vor der Tür, habe ich es schwer bei meinem Arzt einen Termin zu finden, der nicht in meine Arbeitszeit fällt. Meist muss ich dann auf meinen Urlaub warten, um Termine überhaupt vereinbaren zu können. Viele wollen jedoch nicht so lange warten und sind der Meinung, dass ein Arztbesuch während der Arbeitszeit von der Firma genehmigt werden muss. Warum das so nicht stimmt und welche Termine dein:e Chef:in dir sogar verbieten kann, erfährst du hier.

Arztbesuch während der Arbeit: Das musst du beachten 

Dass du bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit jederzeit zum Arzt oder zur Ärztin gehen darfst bzw. musst, ist klar. Doch wie sieht es eigentlich bei Vorsorgeterminen aus? Natalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und hat der Sächsischen Zeitung verraten, welche Rechte Arbeitnehmer:innen in diesem speziellen Fall haben. Laut ihr musst du, medizinisch nicht notwendige Termine beim Arzt oder bei der Ärztin grundsätzlich außerhalb deiner Arbeitszeit legen. 

Ausnahmen bestätigen dabei natürlich auch die Regel. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Arztpraxis nur Termine während der Arbeitszeit anbietet oder eine Untersuchung nur zu einer bestimmten Tageszeit durchgeführt werden kann. Bei solchen Fällen muss dein Vorgesetzter oder deine Vorgesetzte den Arztbesuch während der Arbeit nicht nur genehmigen, sondern auch das Entgelt für diese Zeit weiterzahlen. Hier kannst du also deinen Arztbesuch während der Arbeitszeit erledigen.

Diese Termine beim Arzt kann dir dein Chef verbieten 

Neben medizinisch notwendigen Gründen während der Arbeit den Arzt oder die Ärztin aufzusuchen, gibt es jedoch auch Fälle, die dein Chef bzw. deine Chefin dir verbieten können. Der Grund: Arzttermine gelten gesetzlich gesehen als Privatsache. Das bedeutet, dass alle Fälle, die keine umgehende ärztliche Behandlung bedürfen, in der Freizeit wahrgenommen werden müssen. Dazu gehören beispielsweise: 

  • Prophylaxe beim Zahnarzt 
  • Impfungen 
  • Vorsorgeuntersuchung bei der/dem Gynäkolog:in 

Da all diese Untersuchungen sich in der Regel im Voraus planen lassen und auch nicht an einen bestimmten Tag gebunden sind, können diese ebenfalls außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Solltest du dennoch keinen Termin erhalten, könntest du beispielsweise Urlaub beantragen. 

Was ist, wenn ich keinen Termin außerhalb der Arbeitszeit bekommen habe?

Gerade bei Fachärzten kommt es öfters vor, dass man den Termin annehmen muss, der gerade noch frei ist. Da kann es natürlich passieren, dass dieser ausgerechnet in die Arbeitszeit fällt. Doch was soll man in diesem Fall tun? So lange warten, bis es endlich einen passenden Termin gibt?

Nein, dass musst du nicht. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Mitarbeitenden bezahlt freistellen, so das Bundesarbeitsgericht. In einem Urteil heißt es dazu: „Notwendig aus der Sicht des Arbeitnehmers ist ein Arztbesuch auch schon dann, wenn der Arzt ihn zu einem bestimmten Termin einbestellt und der Arzt den terminlichen Wünschen des Arbeitnehmers auf Verlegung der Untersuchung oder Behandlung nicht nachkommen kann oder will.“ (Az.: 5 AZR 92/82)

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