Manche Arbeitgeber möchten ganz genau wissen, was ihre Angestellten den gesamten Tag über so treiben. Um ihre Neugierde zu befriedigen, gehen manche so weit und schauen ins E-Mail-Postfach ihrer Angestellten. Doch ist das überhaupt erlaubt? Wir erklären dir, wann deine:e Chef:in die E-Mails seiner Mitarbeitenden lesen darf.
Dürfen Vorgesetzte E-Mails mitlesen?
Die gute Nachricht: Auch für E-Mails gilt grundsätzlich das Briefgeheimnis. Allerdings kann dieses unter bestimmten Umständen umgangen werden. Doch keine Sorge! Einfach so darf dein:e Chef:in nicht in deinen Laptop schauen. Zuvor muss dieser/diese jede private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Postfachs verboten haben.
Ist diese Voraussetzung gegeben, kann die Arbeitsanweisung erteilt werden, dass dienstliche Mails etwa zu einem bestimmten Vorgang zur Verfügung gestellt oder in Kopie zugesandt werden, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht gegenüber „Der Welt“. Doch diese Maßnahme muss erstmal rechtzeitig angekündigt werden.
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In diesem Fall ist das mitlesen nicht erlaubt
Doch nicht nur das. Auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall hat der/die Vorgesetzte das Recht, auf dienstliche Konversation im Mail-Postfach des erkrankten oder abwesenden Beschäftigten zuzugreifen. „Und der Arbeitnehmer ist verpflichtet, das dem Arbeitgeber zu erlauben“, so Meyer. Doch selbst bei selbst einem Verbot der privaten E-Mail-Nutzung darf der/die Vorgesetzte nicht alle Nachrichten mitlesen oder spezielle Kontrollsoftware zur Überwachung einsetzen. „Dies wäre ein rechtswidriger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Beschäftigten“, erklärt der Fachanwalt.
Gestattet der Arbeitgeber allerdings, dass über den dienstlichen E-Mail-Account auch private Nachrichten verschickt werden dürfen, verwirkt er damit sein Recht, einen Blick ins Postfach zu werden, heißt es laut „Der Welt“.