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Hitze im Homeoffice: Muss der Chef den Ventilator bezahlen?

Muss der Chef den Ventilator im Homeoffice bezahlen? Lies hier, was du zum Thema Hitze im Homeoffice wissen musst.

Frau Hitze im Homeoffice
© IMAGO/Westend61

Diese Lebensmittel solltest du in der Hitze bitte meiden.

HeyGen / Dieses Video wurde mit der Hilfe von einer KI erstellt und von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Endlich ist der Sommer auch in Deutschland angekommen. Doch in einigen Regionen kann es bereits jetzt richtig heiß werden. Viele Arbeitnehmer:innen nutzen daher gerade an heißen Tagen die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Kein Wunder, denn wer sitzt nicht lieber neben einem Ventilator, mit einem kalten Getränk in der Hand, anstatt im Büro am Stuhl festzukleben? Doch muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin eigentlich auch im Homeoffice für Abkühlung sorgen? In diesem Artikel verraten wir es dir.

Homeoffice bei über 30 Grad: Was der Chef tun muss

Die Temperaturen steigen, draußen wird es wieder heiß. Leider bleibt es aber nicht dabei und auch in den Büroräumen und in den eigenen vier Wänden heizt es spätestens mittags ebenfalls sehr schnell auf. Für Arbeitnehmer:innen, die im Homeoffice arbeiten, ist das ziemlich unangenehm.

Während im Büro durch bestimmte Arbeitsschutzvorschriften meist recht angenehme Temperaturen herrschen, wird es am Schreibtisch zu Hause schnell sehr warm. Doch bedeutet das, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin auch für den Hitzeschutz im Homeoffice verantwortlich ist?

Ja und nein. Ab einer Temperatur von 30 Grad Celsius müssen Arbeitgeber:innen eingreifen. Wie das aussieht, ist jedoch unterschiedlich. In vielen Fällen verlangt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin jedoch, dass die Arbeitnehmer:innen ins Büro kommen. Denn hier gelten sowieso gewisse Arbeitsschutzvorschriften, weshalb es ohnehin nicht so warm werden darf. Hier kann das Unternehmen also garantieren, dass die Arbeitnehmer:innen bei angemessenen Temperaturen arbeiten.

Homeoffice draußen
Manchmal hilft, das Homeoffice, nach draußen zu verlagern. In den Schatten natürlich. Foto: IMAGO/Westend61

Müssen Arbeitgeber für Ventilatoren und Klimaanlagen aufkommen?

Das ist jedoch nicht immer der Fall. Oft lassen sich auch gemeinsam mit dem Betriebsrat andere Lösungen finden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Arbeitnehmer:innen auf das Homeoffice angewiesen sind. Oft kann man hier um eine verkürzte Arbeitszeit verhandeln. Manchmal soll die Arbeit dann zu einer kühleren Tageszeit nachgeholt werden.

In einigen Fällen stellen die Arbeitgeber:innen aber auch Ventilatoren oder Klimaanlagen. Wichtig dabei ist jedoch, dass sie dazu keineswegs verpflichtet sind. Ob man dir für die Arbeit im Homeoffice einen Ventilator zur Verfügung stellt, wird immer im Einzelfall entschieden.

Fazit: So beugst du Hitze im Homeoffice vor

Doch auch wenn die Außentemperatur noch keine 30 Grad erreicht hat, kann es im Homeoffice heiß werden. Ist das der Fall, solltest du unbedingt darauf achten, genug Flüssigkeit zu dir zu nehmen – am besten in Form von Wasser und wasserhaltigen Lebensmitteln. Aber auch das Abdunkeln von Fenstern und zwischenzeitiges Lüften können die Arbeit von zu Hause sehr viel erträglicher machen.

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