Aktuell verzeichnet Deutschland in vielen Regionen bereits hohe Temperaturen, die im Tagesverlauf weiter ansteigen – es soll bis zu 30 Grad und mehr werden. Solche Wetterbedingungen können am Arbeitsplatz zu erheblichen Belastungen führen. Es ist daher wichtig, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen bezüglich Hitze am Arbeitsplatz zu kennen. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Raumklima in Arbeitsräumen angemessen zu gestalten. Hier erfährst du, welche Regeln gelten und welche erst ab 30 Grad wirklich wichtig werden.
Hitze am Arbeitsplatz: Diese Temperaturschwellen stehen im Arbeitsschutzrecht
Bei Hitze am Arbeitsplatz verlieren alle Beteiligten. Die Mitarbeiter:innen, weil sie keinen klaren Gedanken mehr fassen können und die Arbeitgeber:innen, weil die Leistungsfähigkeit sinkt. Davon sind selbst Angestellte im Büro betroffen, solange sie von summenden und vor allem heiß laufenden EDVs umgeben sind.
Zuerst die schlechte Nachricht: Es ist keine Temperatur festgelegt, die ein „Hitzefrei“ zur Folge haben könnte. Du hast also keinen „direkten Rechtsanspruch“ auf klimatisierte Räume. Die vielleicht gute, zumindest aber bessere Nachricht: Arbeitgeber:innen müssen Fürsorge leisten und die Arbeit so gestalten, dass die Gesundheit der Angestellten nicht gefährdet wird.
Dabei ist die Raumtemperatur entscheidend. Also die, die du empfindest. Umgeben von lauter Wärmequellen steigt die Temperatur deutlich über die eigentliche Lufttemperatur ohne Wärmestrahlung. Beispielsweise durch Beamer oder schlecht isolierte Fenster. Im Arbeitsschutzrecht sind dafür drei Temperaturschwellen festgelegt.
26 Grad: Gleitzeit als Alternative
Spätestens ab 26 Grad Raumtemperatur sollten Arbeitgeber:innen handeln. Besonders, wenn du und deine Kolleg:innen körperlich schwer arbeiten solltet oder jemand gesundheitlich vorbelastet ist. Wie genau gehandelt werden sollte, ist nicht festgelegt. Dafür gibt es nur die typischen Empfehlungen: Klimaanlage, morgens Lüften und so weiter.
Mit steigender Hitze am Arbeitsplatz werden auch Gleitzeiten interessanter. Nine-to-five Jobs liegen zum großen Teil in der Hitzephase. Man kann also früher beginnen oder eine lange Mittagspause einlegen. So etwas sollte schon vor dem eigentlichen Temperaturanstieg angestoßen und abgestimmt werden.
30 Grad: Kleiderordnung aufheben
Erst jetzt müssen Arbeitgeber:innen Maßnahmen auch wirklich ergreifen. Jalousien runter und Lüftung an und außerdem ist das Bereitstellen von Wasserflaschen Pflicht. Von dieser Gradzahl an sind auch personenbezogene Maßnahmen im Büro einzuhalten. Zum Beispiel muss bei diesen Temperaturen sich niemand mehr an eine vorgegebene Kleiderordnung halten. Stattdessen darf man tragen, worin man sich am wohlsten fühlt.
Das solltest du tragen, wenn es zu heiß ist
Wenn es im Büro sehr heiß wird, solltest Du auf leichte und atmungsaktive Kleidung setzen, um cool zu bleiben. Optiere für lockere Passformen, etwa eine leichte Bluse oder ein dünnes Hemd, kombiniert mit einer luftigen Hose oder einem Rock. Falls es einen Dresscode gibt, achte darauf, dass Deine Kleidung trotz der Hitze professionell bleibt. Stoffe wie Baumwolle und Leinen sind ideal, da sie atmungsaktiv sind und Feuchtigkeit absorbieren. Verzichte auf schwere Stoffe und eng anliegende Kleidungsstücke, und denke an bequeme Schuhe, die Deinen Füßen Raum zum Atmen lassen.
35 Grad: Ab an den See!
Bei über 35 Grad nähern wir uns der arbeitsuntauglichen Zone. Die Maßnahmen werden schon deutlich strikter. Beschäftigte dürfen bei diesen Temperaturen nur dann arbeiten, wenn beispielsweise Luftduschen und zusätzliche Kühlphasen eingeplant werden.
Und natürlich: Genug trinken!
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Fazit: Betriebsrat statt Krankschreibung
Einfach nicht zur Arbeit zu gehen ist zumindest keine schlaue Alternative. Im schlimmsten Fall sogar ein Kündigungsgrund. Du hast immerhin nicht einmal ein Recht darauf, dich krankschreiben zu lassen. Hitzefrei ist im Zweifelsfall also nur drin, wenn du in einem körperlich anstrengenden Beruf arbeitest und sehr wohlwollende Leute in den oberen Hierarchiestufen sitzen.
Wird nicht gehandelt, helfen nur noch ein Betriebsrat und dessen Vorschläge. Werden die vom Unternehmen auch nicht umgesetzt, geht es zwangsläufig bis vor eine externe Einigungsstelle.