Beziehungen und Liebschaften am Arbeitsplatz sind keine Seltenheit. Kein Wunder eigentlich, denn durchschnittlich verbringen wir eben auch etwa 40 Stunden in der Woche mit unseren Kolleg:innen. Doch ist das überhaupt gestattet oder muss der Chef oder die Chefin da gelegentlich intervenieren? In diesem Artikel verraten wir dir, was du über das Thema Liebe am Arbeitsplatz wissen musst.
Alles zum Thema „Liebe am Arbeitsplatz“:
Ist eine Beziehung am Arbeitsplatz gestattet?
Guckt man sich im eigenen Umfeld um, gibt es immer wieder Personen, deren große Liebe ein Arbeitskollege oder eine Arbeitskollegin ist. Und warum auch nicht? Wir verbringen täglich so viel Zeit auf der Arbeit, dass es ganz natürlich ist, dass sich Freundschaften entwickeln und auch Beziehungen entstehen. Doch ist das eigentlich erlaubt und muss man eine Beziehung mit einem Kollegen oder einer Kollegin direkt der Führungskraft melden?
Ja und nein. Grundsätzlich sind Beziehungen am Arbeitsplatz nicht verboten und wirklich melden muss man sie auch nicht. Ob und mit wem du eine Beziehung eingehst, ist reine Privatsache und geht erstmal auch niemanden etwas an – auch nicht deine:n Vorgesetzte:n.
Der Irrglaube, man müsse eine Beziehung zu einem Kollegen oder einer Kollegin offenlegen, rührt oft daher, dass es in den USA tatsächlich gang und gäbe ist und oftmals sogar arbeitsvertraglich festgelegt ist. Hierzulande ist und bleibt das jedoch ein Irrglaube und hat auch vor Gericht keinerlei Bestand. Denn hier hat jeder das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung.
Darf der Chef die Beziehung unterbinden?
Aus diesem Grund darf die Führungskraft diese Beziehung auch nicht einfach unterbinden beziehungsweise das als Kündigungsgrund anführen. Dennoch sollte die Beziehung die eigene Arbeitsleistung natürlich nicht negativ beeinflussen. Die ganze Zeit den Partner oder die Partnerin aus der anderen Abteilung besuchen, ist demnach nicht gestattet.
Auf der anderen Seite darf der Partner oder die Partnerin natürlich auch nicht ausgenutzt werden, um entweder befördert zu werden oder um Aufgaben an diese:n zu delegieren. Unterbinden darf deine Führungskraft die Beziehung dann zwar immer noch nicht – vor dem Arbeitsgericht dürfte es jedoch schwierig werden.
Fazit: Beziehungen am Arbeitsplatz sind keine Seltenheit
Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts OnePoll sind etwa 43 der Befragten schonmal mit einem Kollegen oder einer Kollegin ausgegangen. 32 Prozent haben sogar schonmal eine:n ihrer Kolleg:innen geküsst. Liebe am Arbeitsplatz ist also keinesfalls eine Seltenheit und somit ist es wahrscheinlich auch besser, dass Führungskräfte das nicht unterbinden können.
Dennoch solltest du darauf achten, dass deine Beziehung zu anderen Kolleg:innen und vor allem nicht deine Arbeit darunter leidet. Wenn du das beachtest, sollte der Beziehung am Arbeitsplatz aber grundsätzlich erstmal nichts im Wege stehen.
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