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Dienstreise: Muss die Anreisezeit bezahlt werden?

Dein Chef bzw. deine Chefin schickt dich auf Dienstreise? Viele stellen sich in diesem Fall die Frage, ob die Anreisezeit vergütet werden muss. Hier erfährst du die Antwort.

Eine Frau im Anzug geht mit ihrem Koffer an einem ICE entlang.
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Für viele Arbeitnehmer:innen gehört sie hin und wieder zum Job – die Dienstreise. Denn nicht alle Meetings können ganz bequem per Videokonferenz stattfinden. Doch wer mit dem Zug zum Kunden bzw. zur Kundin fährt oder mit dem Flugzeug zur Konferenz fliegt, stellt sich oftmals die Frage, ob die Anreisezeit eigentlich vergütet werden muss. Hier erfährst du die Antwort.

Dienstreise: Gilt die Anreise als Arbeitszeit?

Um die Frage kurz zu beantworten: Ja, Reisezeiten sind in der Regel erstattungsfähig. Nathalie Oberthür, eine Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln, erklärt gegenüber N-TV, dass in der Regel die gesamte Zeitspanne von der Abreise von zu Hause bis zur Ankunft am Reiseziel im Hotel oder vor Ort vergütet werden muss.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Kofferpacken nicht mehr in diese Vergütung eingeschlossen ist, wie Oberthür betont. Ebenso muss die Zeit für die Übernachtung im Hotel oder einer Pension nicht vergütet werden.

Das zählt bei Dienstreisen zur Arbeitszeit

Laut Nathalie Oberthür spielt die Art und Dauer der Anreise sowie die Aktivitäten während der Reise keine Rolle für das Recht auf Vergütung. „Es handelt sich um eine dienstliche Tätigkeit“, erklärt Oberthür. „Ich führe eine Aufgabe im Auftrag des Arbeitgebers aus, nämlich an den Ort zu gelangen, an dem ich meine beruflichen Aufgaben erfüllen kann. Daher ist dies vergütungspflichtig.“ Laut der Fachanwältin könnten jedoch andere Regelungen gelten, wenn der/die Arbeitnehmer:in die Reise eigenverantwortlich plant und dabei Umwege in Kauf nimmt.

Wenn die Bahnfahrt nach Feierabend stattfindet, wird sie laut der Fachanwältin nur dann als Arbeitszeit betrachtet, wenn der/die Mitarbeiter:in auf Anweisung des Vorgesetzten während der Reisezeit arbeitet, beispielsweise indem er E-Mails beantwortet oder ein Meeting vorbereitet. Wenn keine Arbeitsanweisung vorliegt, kann der Angestellte die Fahrt nach seinen eigenen Bedürfnissen gestalten, und sie wird nicht als Arbeitszeit angesehen.

Wenn der Mitarbeiter gemäß den Anweisungen seines Vorgesetzten seine reguläre Freizeit opfert, um mit dem Auto zum Termin zu fahren, dann wird dies erneut als Arbeitszeit gewertet. Denn in dieser Situation hat der/die Fahrer:in keine Möglichkeit, sich zu entspannen oder zu regenerieren.

Geringere Vergütung ist möglich

Es ist auch denkbar, dass Arbeitgeber die Zeiten für die Anreise geringer vergütet. Dabei sollte beachtet werden, dass die gesetzliche Mindestlohngrenze nicht unterschritten wird, wie Oberthür betont. Doch ganz so einfach kann der Vorgesetzte die Vergütung herabsetzen. Der Fachanwältin zufolge muss diese Vereinbarung im Arbeitsvertrag verankert sein.