Bei Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung, die Menschen mit geringerem Einkommen finanziell unterstützen soll. Doch muss es in der Steuererklärung angegeben werden? In diesem Artikel verraten wir dir alles, was du über Wohngeld in der Steuererklärung wissen musst.
Alles zum „Wohngeld in der Steuererklärung“:
Was ist Wohngeld?
Wie bereits erwähnt, ist das Wohngeld eine soziale Leistung. Wie der Name bereits verrät, soll das Wohngeld einen Teil der Wohnungskosten tragen und somit Menschen mit geringeren Einkommen finanziell entlasten.
Dabei werden zwei verschiedene Formen unterschieden. Zum einen gibt es den sogenannten Mietzuschuss. Dieser steht Menschen zu, die in einem Haus oder einer Wohnung zur Miete wohnen. Daneben gibt es aber auch noch den sogenannten Lastenzuschuss. Er gilt für Eigentümer:innen und unterstützt diese beim Tragen der Last von Wohnkrediten.
Um das Wohngeld zu erhalten, müssen betroffene Personen zunächst einen Antrag stellen. Dann wird geprüft, ob sie berechtigt sind, Wohngeld zu erhalten und welche Form ihnen zusteht. Dafür müssen die Bürger:innen verschiedene Kriterien erfüllen. Dazu zählen zum Beispiel bestimmte Einkommensgrenzen, aber auch die Größe und Miethöhe der aktuellen Wohnung.
Ist das Wohngeld steuerpflichtig?
Da es sich beim Wohngeld um eine Sozialleistung handelt, die eben gerade für Menschen mit geringen Einkommen gedacht ist, muss es nicht versteuert werden. Sowohl der Mietzuschuss als auch der Lastenzuschuss müssen demnach nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Wohngeldempfänger:innen keine Steuererklärung machen müssen. Denn das Einkommen und auch die Mietkosten müssen hier eingetragen werden. Doch auch das Wohngeld kann selbstverständlich freiwillig in die Steuererklärung eingetragen werden. Das bringt den Empfänger:innen sogar unter Umständen einige steuerlich Vorteile.
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Fazit: Das passiert, wenn du das Wohngeld in die Steuererklärung einträgst
Wenn du das Wohngeld dennoch in die Steuererklärung einträgst, kannst du damit unter bestimmten Bedingungen andere Steuerkosten minimieren. So kannst du beispielsweise andere Wohnkosten steuerlich absetzen, wenn das Wohngeld nicht deine gesamten Mietkosten abdeckt. Aber auch haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche finanzielle Belastungen können von Wohngeldempfänger:innen steuerlich abgesetzt werden.