Die Deutschen müssen demnächst wohl einen höheren Rundfunkbeitrag entrichten. Denn im Februar hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent empfohlen. Damit würde der Rundfunkbeitrag 2o25 bei monatlich 18,94 Euro liegen. Doch möglicherweise wird es erstmal nichts daraus. Denn einige Bundesländer möchten die Erhöhung erst zu einem späteren Zeitpunkt umsetzen. Alle Details hier.
Rundfunkbeitrag: Sachsen möchte Erhöhung auf 2027 verschieben
Oliver Schenk, der sächsische Medienminister, schließt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 jetzt aus. m Mittwoch äußerte der CDU-Politiker während einer Gesprächsrunde auf dem Kongress Medientage Mitteldeutschland in Leipzig, dass die Entscheidung, welche von den Bundesländern einstimmig getroffen werden muss, bereits zu diesem Zeitpunkt hätte getroffen werden müssen.
Oliver Schenk unterstrich außerdem, dass es keine Finanzierungsprobleme für die öffentlich-rechtlichen Medienhäuser geben würde, selbst ohne eine frühe Erhöhung. „Es gibt eine beträchtliche Reserve, die den Bedarf bis 2025/2026 decken kann. Der aktuelle Beitrag bleibt bestehen“, fügte der CDU-Politiker hinzu.
Schenk erklärte, dass die Zeit im Länderkreis nun dafür genutzt werden soll, um die Reformen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio voranzubringen. Bis Herbst solle ein entsprechender Vorschlag erarbeitet werden. Des Weiteren äußerte der CDU-Politiker auf dem Kongress, dass voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 ein neuer Beitrag festgelegt werde.
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Erhöhung löste in den vergangenen Monaten heftige Debatte aus
Seit Monaten ist die Höhe des Rundfunkbeitrags Gegenstand einer anhaltenden Kontroverse. Mehrere Ministerpräsidenten haben sich gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Denn mehrere Ministerpräsidenten haben sich gegen eine Erhöhung ausgesprochen.
Sollte keine Einigung erzielt werden, könnte der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Bereits bei der letzten Neuberechnung hat Sachsen-Anhalt eine Erhöhung des Beitrags abgelehnt. Die Sender reichten Klage ein, woraufhin das Bundesverfassungsgericht die Beitragserhöhung bestätigte und Sachsen-Anhalt in die Schranken wies.
Quellen: Die Welt und Tagesspiegel