Der Rundfunkbeitrag, früher auch als „GEZ-Gebühr“ bekannt, finanziert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Viele Haushalte möchten den Beitrag am liebsten nicht zahlen. Die Beweggründe hierfür sind vielfältig: So lehnen einige beispielsweise die GEZ-Gebühr ab, weil sie zu Hause überhaupt keinen Fernseher besitzen. Doch was passiert, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt? Hier erfährst du es.
Rundfunkbeitrag nicht bezahlt: Das sind die Konsequenzen
Wenn die GEZ-Gebühren nicht gezahlt werden, erfolgt eine Mahnung in Form eines Festsetzungsbescheids. Diese wird an säumige Nutzer verschickt, die entweder zu spät oder gar nicht überwiesen haben. Die Mahnung beinhaltet einen Säumniszuschlag von einem Prozent der ausstehenden Rundfunkbeiträge, wobei die Mahngebühr jedoch mindestens acht Euro beträgt. Somit müssen Personen, die den Rundfunkbeitrag für ein Quartal nicht überwiesen haben, neben den ausstehenden Gebühren auch mindestens acht Euro Mahngebühr zahlen.
Der Festsetzungsbescheid ermächtigt die zuständige Vollstreckungsbehörde oder einen Gerichtsvollzieher, Beitragsrückstände einzufordern. Diese Maßnahme tritt jedoch nur bei wiederholten und anhaltenden Zahlungsverzögerungen ein. In solchen Fällen ist es möglich, Anträge auf Ratenzahlung oder Stundung der offenen Beiträge zu stellen.
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Rundfunkbeitrag: Diese Regeln gelten
Eitragspflichtige Personen müssen monatlich pro Wohnung den Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro zahlen. Falls keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, ist alle drei Monate der Gesamtbetrag von 55,08 Euro fällig. Früher hat der Beitragsservice alle drei Monate eine Zahlungserinnerung verschickt, jedoch wurde diese Praxis 2022 eingestellt.
Deshalb besteht das Risiko, dass die Zahlung vergessen und die GEZ nicht gezahlt wird. Die Rundfunkbeiträge sind jeweils zum ersten Quartal eines Quartals im Voraus für alle drei Monate fällig. Verbraucher:innen haben dann eine Frist von vier Wochen, um den Betrag zu begleichen. Falls dies nicht geschieht, wird ein Mahnverfahren eingeleitet.
So lassen sich Rückstände vermeiden
Um künftige Rückstände bei der GEZ zu vermeiden, sollte dem Verbraucherservice ein SEPA-Mandat erteilt werden. Dadurch erfolgt die automatische Abbuchung des Beitrags zum Fälligkeitsdatum vom Konto, sofern dies ausreichend gedeckt ist.
GEZ-Schulden verjähren nach drei Jahren, es sei denn, es wurde innerhalb dieses Zeitraums kein Festsetzungsbescheid verschickt. Bei Vorliegen eines Festsetzungsbescheids kann der Beitragsservice den Rundfunkbeitrag jedoch bis zu 30 Jahre rückwirkend einfordern.