Seit August 2021 ist es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag entrichten muss. Diese monatliche Zahlung in Höhe von 18,36 Euro dient zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Rundfunk- und Medienangeboten. Was viele allerdings nicht wissen: In bestimmten Fällen kann man den Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen. Wann das der Fall ist und wie das genau funktioniert, erfährst du hier.
Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen: Diese Voraussetzungen gelten
Eines vorweg: In der Regel ist der Rundfunkbeitrag nicht steuerlich absetzbar, es sei denn, das Finanzamt genehmigt dies ausdrücklich. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. erläutert, dass diese Option besteht, wenn die Behörde eine doppelte Haushaltsführung anerkennt. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn du in Dresden lebst und in Berlin arbeitet und dort ebenfalls eine Wohnung besitzt.
In solchen Fällen wird die Rundfunkgebühr als Bestandteil der Arbeitsmittel betrachtet und kann in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden – dies geschieht in Anlage N. Gemäß WISO Steuer können Steuerzahler im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Kosten steuerlich geltend machen, und zwar bis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Monat. Darunter fallen auch die Rundfunkgebühren.
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Wann man die GEZ anteilig von der Steuer absetzen kann
Besitzer:innen eines Arbeitszimmers können einen Teil ihrer Rundfunkgebühren absetzen. Das funktioniert, indem sie die Größe ihres Arbeitszimmers im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche (einschließlich des Arbeitszimmers) berechnen. Die Kosten für die Rundfunkgebühren werden dann entsprechend diesem prozentualen Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtfläche der Wohnung abgesetzt.
Fürs bessere Verständnis hier ein Beispiel: Nehmen wir an, du lebst in einer 100 Quadratmeter großen Wohnung. Das Arbeitszimmer nimmt davon 20 Quadratmeter ein. Mit einem Rundfunkgebührensatz von 18,36 Euro pro Quadratmeter ergibt sich ein anteiliger Betrag von 3,672 Euro, der absetzbar wäre, vorausgesetzt das Finanzamt erkennt das Arbeitszimmer an.
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