Die Rundfunkgebühren sorgen bei einigen Haushalten bereits für anhaltenden Ärger. Nun dürften sie noch mehr Unmut hervorrufen. Denn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten bleibt bei ihrer Empfehlung, die GEZ-Gebühren zu erhöhen. Wie hoch der Rundfunkbeitrag 2025 dann ausfallen soll, erfährst du hier.
Rundfunkbeitrag soll ab 2025 um 58 Cent steigen
Die Bürger:innen in Deutschland müssen sich auf eine Anhebung des Rundfunkbeitrags einstellen. Denn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt, den Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent auf insgesamt 18,94 Euro pro Monat zu erhöhen. Die KEF hat den ursprünglich von ARD, ZDF und Deutschlandradio angemeldeten Bedarf um fast zwei Drittel gekürzt. Andernfalls wäre die Beitragssteigerung um einen Euro höher ausgefallen.
ARD-Vorsitzender Gniffke spricht von Herausforderungen
Der Vorsitzende der KEF, Martin Detzel, betonte bei der Vorstellung des Berichts vor der Rundfunkkommission der Länder, dass die Beitragsentwicklung erheblich unter der aktuellen Inflationsrate liege. Dies unterstreiche die sorgfältige Prüfung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Sender nach strengen Kriterien.
Nach Ansicht von Kai Gniffke, dem Vorsitzenden der ARD, stellt der Vorschlag die Sender vor erhebliche Herausforderungen. Sie müssten künftig mit linearen und digitalen Angeboten mehr Aufgaben bewältigen als bisher. Gemäß der KEF soll der Übergang in die digitale Medienwelt „grundsätzlich durch Schwerpunktsetzung aus dem Bestand finanziert werden“.
Bei der Einreichung des Finanzbedarfs im April 2023 hatte die ARD darauf hingewiesen, dass Preissteigerungen seit Jahren größtenteils durch Einsparungen ausgeglichen werden.
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Bundesländer entscheiden nun über Erhöhung
Die Bundesländer müssen nun einen neuen Beitragstaatsvertrag abschließen, damit die Anpassung in Kraft tritt. Sieben Länder hatten sich gegen eine Beitragserhöhung ausgesprochen. Abweichungen von der KEF-Empfehlung sind nur in eng umrissenen Ausnahmefällen erlaubt und erfordern Einstimmigkeit der Länder.
Alleingänge sind nicht gestattet. Die KEF lehnte Forderungen ab, die Beitragserhöhung aufgrund der geplanten Reform des öffentlich-rechtlichen Systems auszusetzen oder Einsparungen einzubeziehen.