Wer Gewinne aus Kapitalanlagen erzielt, muss diese in vielen Fällen auch versteuern. Zumindest immer dann, wenn die Erträge den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr überschreiten. Das gilt sowohl für Beträge in Euro als auch für andere Währungen. Gerade bei letzterem ist jedoch rein steuerrechtlich Vorsicht geboten. Lies hier, in welchen Fällen Fremdwährungskonten zur Steuerfalle werden können.
Alles zum Thema „Fremdwährungskonten“:
Was ist ein Fremdwährungskonto?
Ein Fremdwährungskonto gleicht im Prinzip einem gewöhnlichen Tagesgeldkonto. Du kannst hier sowohl Geld einzahlen als es auch abheben oder umbuchen. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass du das Geld – wie der Name bereits sagt – in einer anderen Währung anlegst.
Für Fremdwährungskonten gibt es zudem Zinsen. Zumindest ist das immer dann der Fall, wenn die Währung besonders volatil ist. Schwankt der Kurs einer bestimmten Währung stark, erhältst du mehr Zinsen als bei einer sehr stabilen Währung.
Doch auf Fremdwährungskonten kannst du eben nicht nur einfach Geld sparen, sondern auch die Gewinne von ausländischen Wertpapieren anlegen. Wer viel mit internationalen Währungen handelt, kann somit Risiken aus Kursdifferenzen und -schwankungen besser vermeiden.
Ab 2025 werden Fremdwährungskonten steuerpflichtig
Doch was ändert sich jetzt bei besagten Konten ab dem kommenden Jahr? Fremdwährungskonten waren zwar schon immer steuerpflichtig, allerdings mussten sie bisher von den Anleger:innen selbst beim Finanzamt angezeigt und gegebenenfalls nachträglich versteuert werden.
Das soll sich ab jetzt ändern. Denn bis spätestens 2025 sind nämlich die Banken dazu verpflichtet, die auf dem jeweiligen Fremdwährungskonto erzielten Gewinne anzugeben und die entsprechenden Steuern davon abzuführen.
An der Besteuerung selbst ändert sich somit nichts, allerdings hast du als Besitzer:in des Kontos jetzt keinen Einfluss mehr darauf, was beim Finanzamt gemeldet wird und was nicht. Das sollte für die meisten Menschen kein Problem darstellen, wer jedoch seine oder ihre Bezüge in den letzten nicht in der Steuererklärung angegeben hat, könnte nun Probleme bekommen.
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Fazit: Warum Steuerhinterzieher spätestens jetzt auffliegen
Wenn Bank, Sparkasse oder das Finanzamt ahnen, dass du in den letzten Jahren deine Einkünfte auf dem Fremdwährungskonto nicht ordnungsgemäß in deiner Steuererklärung angeben hast, so können sie diese jetzt ganz einfach überprüfen. Wenn eine solche Tat auffliegt, machen sich die Betroffenen der Steuerhinterziehung schuldig und können dafür bestraft werden.