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Familie mit drei Kindern: So viel Bürgergeld bekommt sie

Wie viel Bürgergeld einem zusteht, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Lies hier, wie viel Geld eine Familie mit drei Kindern erhält.

Bürgergeld familie mit Kind
© IMAGO/Westend61

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Wer zwar theoretisch erwerbstätig, aber gleichzeitig arbeitslos ist oder seinen Lebensunterhalt mit dem aktuellen Gehalt nicht finanzieren kann, hat in der Regel Anspruch auf das Bürgergeld. Dieses fällt von Person zu Person jedoch sehr unterschiedlich aus. Wie viel Bürgergeld einer Familie mit drei Kindern zusteht, verraten wir dir in diesem Artikel.

Das Bürgergeld fällt unterschiedlich hoch aus

Das Bürgergeld gibt es bereits seit Januar 2023. Seitdem ersetzt es das Hartz IV und dient vor allem dazu, das Existenzminimum betroffener Menschen zu sichern. Das Bürgergeld ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig und daher auch für jede betroffene Person sehr unterschiedlich.

Gerade bei Familien mit Kindern, die Bürgergeld beziehen, kann das schnell zur Verwirrung führen. Grundsätzlich sei erstmal gesagt, dass kinderlose Paare insgesamt weniger Geld erhalten als Paare mit einem Kind. Familien mit zwei oder mehr Kindern erhalten wiederum noch mehr Geld.

Bürgergeld familie
Das Bürgergeld ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Foto: IMAGO/Westend61

So viel Geld steht einer fünfköpfigen Familie zu

Doch wie viel Bürgergeld erhält beispielsweise eine Familie mit drei Kindern? Eine Familie gilt laut dem Bürgergeldgesetz als eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Zunächst steht dabei jeder Person beziehungsweise jeder Bedarfsgemeinschaft ein sogenannter Regelbedarf zu. Dabei handelt es sich um einen Pauschalbetrag, dessen Höhe durch den Lebensumstand der Bürgergeldberechtigten und das Alter der Kinder errechnet wird. Dieser Regelsatz fällt dabei folgendermaßen aus:

  • Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partner:innen: 563 Euro
  • Volljährige Partner:in: je 506 Euro
  • Volljährige von 18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt und 15- bis 24-Jährige, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 451 Euro
  • Kinder von 14 bis 17 Jahre und Minderjährige mit volljährigen Partner:innen: 471 Euro
  • Kinder von 6 bis 13 Jahre: 390 Euro
  • Kinder von 0 bis 5 Jahre: 357 Euro

Zwei volljährige Elternteile bekämen diesen Zahlen zufolge also zusammen einen Pauschalbetrag von 1012 Euro. Je nachdem, wie alt die drei Kinder sind, erhalten sie zusätzlich nochmal pro Kind einen Betrag von 357 bis 451 Euro.

Fazit: Der Regelbedarf kann kombiniert werden

Zählt man jetzt die Beträge für die einzelnen Personen zusammen, so kann der Regelbedarf einer fünfköpfigen Familie zwischen 2.083 und 2.425 Euro betragen. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um den Regelbedarf. Dabei sind die Neben- und auch die Heizkosten größtenteils inkludiert, sofern sie auch als angemessen eingestuft werden. Die Miete hingegen wird zusätzlich durch das Jobcenter übernommen.

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