Hund und Katze gehören in Deutschland mit Abstand zu den beliebtesten Haustieren. Aber auch süße Nagetiere wie Hamster, Kaninchen und Meerschweinchen findet man in deutschen Haushalten zu Haufe wieder. Doch wer sich ein Haustier anschafft, sollte nicht nur viel Zeit mitbringen, sondern vor allem auch eines: Geld. Immerhin: An manchen Ausgaben kann man das Finanzamt beteiligen. Welche Kosten du für Haustiere in der Steuererklärung absetzen kannst, erfährst du hier.
Kosten für Haustiere in der Steuererklärung – diese sind absetzbar
Die Deutschen schätzen das Leben mit tierischen Mitbewohnern. Ein Umstand, der sich auch im Jahr 2022 wieder einmal bestätigt hat. So lebten im vergangenen Jahr sage und schreibe 34,4 Millionen Katzen, Hunde, Kleinsäuger und Vögel in Deutschlands Haushalten. Was den Aufwand und die Kosten betrifft, bestehen enorme Unterschiede. Natürlich benötigt ein Fisch weniger Platz als ein Pferd und ein Vogel frisst weniger als ein ganzer Stall voller Meerschweinchen. Doch eines haben alle Tiere gemeinsam: Sie verursachen so einige Kosten. Doch nicht alle Kosten musst du komplett selbst tragen. Welche du dem Finanzamt zu schieben kannst, erfährst du im Folgenden.
Tierhaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar
Hast du eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen? Dann hast du die Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen, da eine Tierhaftpflichtversicherung wie eine private Haftpflichtversicherung zu den persönlichen Versicherungen zählt. Daher können die Kosten als Sonderausgabe in der Steuererklärung angegeben werden, vorausgesetzt, der Höchstbetrag wurde noch nicht überschritten, heißt es auf der Webseite der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.
Tierbetreuung und Hunde-Gassi-Service können bei der Steuererklärung angegeben werden
Beauftragst du eine andere Person damit, deinen Liebling zu frisieren, zu betreuen oder mit ihm Gassi zu gehen? Dann zählen die Ausgaben zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, für die das Finanzamt einen Steuerbonus von 20 Prozent des Rechnungsbetrages gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass die Versorgung des Tieres in deinem Haushalt und nicht etwa im Tierheim oder in einer Pflegefamilie geschieht.
Das „Gassi gehen“ bildet hier die Ausnahme: Ein zu deinem Haushalt gehörender Hund darf für ein bis zwei Stunden ausgeführt werden, vorausgesetzt er wird von deiner Wohnung bzw. deinem Haus abgeholt und im Anschluss wieder dorthin zurückgebracht. Für die Aufwendungen benötigst du, ebenso wie bei Handwerkerleistungen, eine Rechnung, die du zwingend per Überweisung zahlen musst.
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Welche Kosten für Haustiere nicht absetzbar sind
Wie du gemerkt hast, kannst du einige Kosten, die dein Haustier verursacht, bei der Steuererklärung angeben. Doch wie immer im Leben, gibt es auch wieder einmal ein paar Ausnahmen. Welche Kosten für Haustiere nicht steuerlich absetzbar sind, zeigen wir dir im Folgenden:
Kosten für Anschaffungen sind nicht absetzbar
Die Ausgaben für bereits hergestellte Schlafplätze wie Hundekörbe sowie für den Kauf eines Aquariums oder Terrariums können steuerlich nicht berücksichtigt werden. Wenn jedoch ein Profi beauftragt wird, eine Hundehütte im Garten zu bauen, einen Gartenteich für Kois und Goldfische anzulegen, einen Kratzbaum oder eine Türklappe für die Katze zu fertigen oder das Aquarium anzuschließen, können 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Betrag von 6000 Euro als Handwerkerleistung abgezogen werden.
Dies ergibt eine Steuerersparnis von bis zu 1200 Euro pro Jahr. Absetzbar sind die Arbeitskosten sowie die Kosten für Anfahrt und Maschinenmiete, nicht jedoch die Materialkosten. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen, nicht bar.
Tierarztkosten grundsätzlich nicht absetzbar
Vorab sei gesagt: Die Tierarztkosten sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, wie von der VLH erklärt wird. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn du ein Tier ausschließlich aus beruflichen Gründen hältst, wie zum Beispiel Polizeipferde oder Therapiehunde, kannst du die Tierarztkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
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Rechnung immer per Überweisung bezahlen
Doch eines solltest du immer beachten: Bezahle Rechnungen, die bei der Steuererklärung angeben möchtest, immer per Überweisung oder mit der EC-Karte. Denn „im Fall einer Tierbetreuung können Sie nur die Arbeits- und Fahrtkosten absetzen, nicht aber die Kosten für Futter oder sonstiges Zubehör“, heißt es in der Mitteilung des VLH.
Quelle: Webseite der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V und Süddeutsche Zeitung
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