Du liebst dein Haustier über alles und willst es bei deinem Vollzeit-Job nicht vernachlässigen. Das kann dich, wenn du manchmal auf Geschäftsreise gehen musst, einiges kosten. Immerhin muss dein Haustier auch in dieser Zeit gut versorgt werden und eine Tierbetreuung ist nicht preiswert. Wusstest du, dass du diese Kosten für die Tierbetreuung bei der Steuererklärung angeben kannst? Hier wird dir erklärt, wie du möglicherweise von diesem Steuervorteil profitieren kannst.
Steuererklärung & Tierbetreuung: Was kannst du dir vom Staat zurückholen?
Damit du die Kosten für die Haustierbetreuung absetzen kannst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss die Reise beruflich bedingt sein und in direktem Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen. Das bedeutet, dass du aufgrund deiner Arbeit verreist und die Haustierbetreuung notwendig wird, um deine beruflichen Verpflichtungen erfüllen zu können. Das Ganze wurde in einem Urteil am Finanzgericht Düsseldorf am 04. Februar 2015 unter dem Aktenzeichen „15 K 1779/14 E2015“ beschlossen.
Steuerlicher Höchstbetrag für die Tierbetreuung bei Geschäftsreisen
Die Kosten, die du für die Haustierbetreuung während deiner Arbeitsreise entstehen, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wenn du während deiner Arbeitsreise die Haustierbetreuung in deinen eigenen vier Wänden arrangierst, kannst du die Kosten unter bestimmten Bedingungen als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit deinem Haushalt stehen, wie auch deine Haustierbetreuung.
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Welche Vorteile hat das für deine Steuererklärung?
Wenn du deine Tierbetreuung bei der Steuererklärung angibt, beträgt der Steuervorteil 20 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten. Das bedeutet, dass du 20 Prozent der Rechnungssumme von der Steuer abziehen kannst. Allerdings gibt es einen Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr. Das heißt, du kannst maximal 4.000 Euro als Steuerersparnis erzielen.
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Nachweis der Kosten für die Tierbetreuung
Um die Betreuungskosten absetzen zu können, musst du den Nachweis erbringen, dass diese tatsächlich angefallen sind. Daher ist es ratsam, eine detaillierte Rechnung von der Haustierbetreuungseinrichtung oder dem Betreuer zu erhalten, auf der die Art der Betreuung, die Dauer und die Kosten genau aufgeführt sind. Halte diese Informationen gut fest, um sie später bei der Steuererklärung verwenden zu können.
Fazit: Das Absetzen von Haustierbetreuungskosten während einer Arbeitsreise kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Es ist wichtig, dass die Reise berufsbedingt ist und die Betreuungskosten nicht absurd hoch sind.