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Steuerhinterziehung: Wer sich selbst stellt, zahlt weniger Strafe

Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Lies hier, wie du vorgehen musst, falls du Unterlagen bei deiner Steuererklärung vergessen hast.

Steuerhinterziehung
© IMAGO/Westend61

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Bei Steuerhinterziehung handelt es sich um eine Straftat. Wer auffliegt, muss in der Regel große Geldstrafen plus die Summe nicht gezahlter Steuern zurückzahlen. In einigen Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe. Doch manchmal kann es vorkommen, dass man Steuer tatsächlich unfreiwillig hinterzieht, weil man beispielsweise einen wichtigen Beleg vergessen hat. Was du in diesem Fall tun kannst und wie du einer Strafe entgehst, verraten wir dir in diesem Artikel.

Steuerhinterziehung: Warum du dich immer freiwillig melden solltest

Wenn dir erst nach Abgabe der Steuererklärung auffällt, dass du gewisse Angaben in deiner Steuererklärung fehlen oder du die falschen Belege mitgeschickt hast, so hast du – auch wenn es vielleicht unwissentlich war – Steuern hinterzogen.

Doch egal, ob du vorsätzlich Steuern hinterzogen oder aber wirklich etwas vergessen hast, du solltest dich immer selbst stellen. Denn wenn dir das Finanzamt auf die Schliche kommt, musst du nicht nur die Summe, die du hinterzogen hast, zurückzahlen, sondern bekommst auch noch eine dicke Geldstrafe dazu.

Stellst du dich dem Finanzamt freiwillig, kannst du oft die Geldstrafe umgehen. Gerade wenn es sich wirklich um ein kleines Versehen gehandelt hat, zahlst du einfach die noch nicht gezahlten Steuern nach und damit hat sich das Problem dann erledigt.

So gehst du vor

Doch wie sagt man dem Finanzamt jetzt, dass man in den vergangenen Jahren nicht ganz ehrlich war? Am besten ist es, mit offenen Karten zu spielen und dennoch das Wort „Selbstanzeige“ zu vermeiden. Sende dem Finanzamt daher am besten schriftlich alle fehlende Belege und Nachweise zu und verwende dabei besser die Wörter „Berichtigung“ oder „Nacherklärung“.

Wichtig ist, dass du diesmal auch wirklich alle Belege einreichst, die gefehlt haben. Wenn du jetzt nochmal unvollständige Angaben machst, machst du den vorherigen guten Willen zunichte.

Frau ängstlich
Am besten ist es, einfach gar keine Steuern zu hinterziehen. Foto: IMAGO/Westend61

Fazit: In diesem Fall schützt auch eine Selbstanzeige nicht vor Strafe

Sich selbst zu stellen, ist immer die bessere Entscheidung. Jedoch hat das keinen Sinn mehr, wenn das Finanzamt bereits den Verdacht hat, dass du bei deiner Steuererklärung nicht ganz ehrlich warst. Und auch wenn sich die Summe der hinterzogenen Steuern auf mehr als 25.000 Euro beläuft, kommst du nicht mehr so einfach mit einer Rückzahlung davon. Die Selbstanzeige schützt in diesen Fällen also leider nicht vor einer härteren Strafe.

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