Du leidest an schmerzhaften Lipödem? Dann haben wir für die großartige Neuigkeiten: Nachdem eine Frau aus Sachsen Klage eingereicht hatte, bestätigte der Bundesfinanzhof nun, dass es möglich ist, die Kosten für eine Fettabsaugung aus gesundheitlichen Gründen von der Steuer abzusetzen. Wie das genau funktioniert, verraten wir dir im Folgenden:
Frau klagte gegen ihre Krankenkasse
Eine Frau aus Sachsen litt seit 2012 an einem Lipödem und entschied sich auf ärztlichen Rat hin 2016 für eine Fettabsaugung, nachdem andere Behandlungsmethoden keine Linderungen der Schmerzen gebracht hatten. Da ihre Krankenkasse die Kostenübernahme aber damals ablehnte, musste die Frau die Behandlung selber bezahlen. Als sie dann versuchte, die Kosten in ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung anzugeben, wurde dies vom Finanzamt jedoch nicht anerkannt.
Der Bundesfinanzhof gab der Klägerin jetzt recht und entschied, dass es sich bei der Fettabsaugung nicht um einen rein kosmetischen Eingriff handelte (Aktenzeichen VI R 39/20). Daher können die Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das Gericht berücksichtigte dabei auch nicht das Stadium der Erkrankung, sondern stellte fest, dass es sich um eine medizinisch notwendige Maßnahme handelte.
Die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten, für bestimmte Erkrankungen wie Lipödem eigentlich nur in schweren Fällen, im Stadium III.
Was ist ein Lipödem?
Ein Lipödem ist eine chronische, unheilbare Erkrankung, bei der es zu einer ungleichmäßigen Verteilung des Fettgewebes kommt. Betroffen sind vor allem Frauen, bei denen sich Fettansammlungen an den Beinen, Hüften und manchmal auch den Armen bilden. Ihre Körperform verändert sich, zudem haben diese Frauen oft Schmerzen und sind im Alltag auch eingeschränkt. Das Lipödem ist eine medizinische Erkrankung und keine bloße Folge von Übergewicht.
- Mehr zum Thema Lipödem oder Steuererklärung gibt es hier:
- Dicke Beine: Könnten es Wassereinlagerungen sein?
- So kannst du Betreuungskosten für dein Kind bei der Steuer absetzen
- Diagnose Lipödem: Eine Betroffene erzählt von ihrem Leben mit der Krankheit
- Quittungen & Rechnungen: Diese Belege brauchst du für die Steuererklärung
Viele Frauen können nun aufatmen!
Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist für viele Frauen bedeutsam, da sie ihnen ermöglicht, die Kosten für die Fettabsaugung bei Lipödem als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen. Die Betroffenen werden endlich finanziell entlastet. Frauen, die an einem Lipdem leiden, müssen ihr Leben lang Eingriffe über sich ergehen lassen, da die Krankheit als unheilbar gilt und nur die Symptome temporär behandelbar sind.