Du hast dieses Mal keinen Grundrentenzuschlag erhalten, obwohl du glaubst, dass du eigentlich Anspruch darauf hättest? Welche Gründe es dafür gibt, welche Personen Anspruch auf die Grundrente haben und wie du sie beantragst, erfährst du in diesem Artikel.
Alles zum „Grundrentenzuschlag“:
Was ist die Grundrente?
Bevor wir uns jedoch damit befassen, wer überhaupt dazu berechtigt ist, Grundrente zu beziehen, müssen wir zunächst klären, was es mit der Grundrente auf sich hat. Die Grundrente ist ein Zuschlag auf die reguläre gesetzliche Rentenzahlung, der aber vor allem Ex-Arbeitnehmer:innen zusteht, die während ihrer Erwerbstätigkeit ein verhältnismäßig geringes Einkommen hatten.
Der Grundrentenzuschlag wurde im Januar 2021 ins Leben gerufen, um eben genau diesen Leuten eine bessere Absicherung im Alter zu ermöglichen und ihre finanzielle Sicherheit zu erhöhen. Um die Grundrente zu erhalten, müssen geeignete Rentner:innen nichts weiter tun, als auf ihre Rente zu warten. Der Staat prüft nämlich ganz automatisch, ob du dafür berechtigt bist oder nicht.
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Deshalb erhältst du keinen Grundrentenzuschlag
Diese Eignungsprüfung durch den Staat kann jedoch auch der Grund dafür sein, dass du eben keinen Grundrentenzuschlag ausgezahlt bekommst. Ob du die Grundrente erhältst oder nicht, hängt von einigen Kriterien ab.
Die Grundrente richtet sich vor allem an Rentner:innen, die in ihrem Leben zwar viel gearbeitet, jedoch unterdurchschnittlich viel Geld verdient haben. Aus diesem Grund ist ein Kriterium, um den Grundrentenzuschlag zu beziehen, eine gewisse Anzahl an sogenannten Grundrentenzeiten. Das sind Jahre, in denen du versicherungspflichtig gearbeitet hast.
Um Grundrente zu erhalten, benötigst du mindestens 33 Grundrentenzeiten. Das bedeutet, du musst mindestens 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Doch auch dein Einkommen während deiner Berufstätigkeit spielt eine Rolle. So darfst du einerseits nicht mehr als 80 Prozent, zum anderen aber auch nicht weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland verdient haben. Erfüllst du diese drei Kriterien nicht, hast du in der Regel keinen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag.
Fazit: Es gibt noch andere Rentenzuschläge
Erfüllst du die oben genannten Kriterien, erhältst du den Grundrentenzuschlag einfach mit deiner regulären Rentenzahlung. Wenn du dir sicher bist, dass du diesen Zuschlag ebenfalls erhalten solltest, ihn aber nicht erhältst, wird das vermutlich seine Richtigkeit haben. Falls du dir unsicher bist, kontaktiere am besten den Rententräger.
Falls dir tatsächlich keine Grundrente zusteht, hast du glücklicherweise noch die Möglichkeit, auf andere staatliche Zuschüsse zurückzugreifen beziehungsweise dich dafür zu bewerben. Dazu zählen beispielsweise die Grundsicherung oder ach das Wohngeld für Rentner:innen.