Mit wenigen Ausnahmen kommt in Deutschland kaum jemand an dem Rundfunkbeitrag vorbei. So müssen die meisten Haushalte die Gebühr von 18,16 bezahlen. Wer sich dem widersetzt, muss im Extremfall mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Damit es so weit erst gar nicht kommt, sollte die GEZ-Gebühr pünktlich auf das richtige Konto überwiesen werden. Doch genau in Sachen Überweisung gibt es bei der GEZ 2023 eine wichtige Änderung, die du auf keinen Fall verpassen solltest – anderenfalls droht dir ein fettes Problem.
GEZ: Diese wichtige Änderung solltest du 2023 nicht verpassen
Viele überweisen die Rundfunkgebühr nur mit Widerwillen. Damit jedoch kein Ärger droht, sollte der Betrag pünktlich auf dem richtigen Konto landen. Wenn du die 18,60 Euro per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag tätigst, solltest du nun hellhörig werden. Denn in Sachen Überweisung gibt es bei der GEZ 2023 eine wichtige Änderung. Denn zum 01.01.2023 ändern sich die Bankverbindungen von NDR und RBB, wie die Pressestelle der Rundfunkanstalten mitteilt.
Konkret bedeutet dies: Menschen aus den Sendegebieten des NDR und RBB (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) sollten vor der Überweisung der GEZ unbedingt nochmal die Daten auf dem Überweisungsträger checken – anderenfalls landet der Betrag auf einem falschen Konto. Damit bei der Überweisung auch ja nichts schiefgeht, haben wir die neuen Kontodaten für dich zusammengefasst:
Rundfunkanstalt | Neue Bankverbindung ab 01.01.2023 |
NDR | Landesbank Baden-Württemberg IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33 |
RBB | Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67 |
gemeinsames Konto aller Landesrundfunkanstalten | Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE07 5005 0000 0000 3456 78 |
Wenn du den Rundfunkbeitrag nicht selbstständig überweist, sondern über ein sogenanntes SEPA-Lastschrift-Mandat abbuchen lässt, kannst du die Änderung getrost ignorieren. Denn in diesem Fall ändert sich bei der Zahlung nichts.
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Diese Strafen drohen, wenn der Rundfunk nicht bezahlt wird
Wie wir nun erfahren haben, ist fast jeder deutsche Haushalt dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Doch was passiert, wenn man vergisst, diesen zu überweisen oder sich gar gegen die Zahlung weigert?
Wer vergisst, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, kommt in der Regel mit einem blauen Auge davon. Denn Betroffene haben nach Ermahnung vier Wochen Zeit, die Überweisung nachzuholen. Geschieht dies nicht in der angegebenen Frist, muss laut Informationen der Lokalzeitung B.Z. einen Säumniszuschlag zahlen. Dieser beträgt etwa ein Prozent der offenen Beitragsschuld, jedoch mindestens acht Euro.
Wenn der Rundfunkbeitrag dann immer noch nicht auf dem Konto der Öffentlich-Rechtlichen landet, findet einen Festsetzungsbescheid in seinem Briefkasten. Dieser ist eine Voraussetzung für die Zulässigkeit einer späteren Zwangsvollstreckung. Dabei werden in dem Schreiben alle offenen Beitragszahlungen samt Säumniszuschläge aufgelistet.
Verweiger:innen droht Zwangsvollstreckung oder Beugehaft
Wer die Schulden nach dieser letzten Ermahnung immer noch nicht begleicht, mit einer Konto- oder Lohnpfändung, Zwangsvollstreckung oder dem Gerichtsvollzieher rechnen. Doch es kann noch schlimmer kommen. Denn in der Vergangenheit wanderten manche Verweiger:innen sogar in die Beugehaft. Doch keine Sorge. Eine derart harte Strafe wird nur in den seltensten Fällen verhangen. Denn die Rundfunkanstalten haben betont, von der Beugehaft abzusehen.