Das Bürgergeld gibt es bereits seit Beginn des Jahres 2023. Es wurde eingeführt, um das Arbeitslosengeld II zu ersetzen und dient dazu, Arbeitssuchende finanziell zu unterstützen. Zusätzlich zum Bürgergeld wird oft auch die Miete für die Wohnung vom Staat finanziert. Doch nicht jede Wohnung ist dafür geeignet. Wie groß die Wohnung von Bürgergeld-Empfänger:innen maximal sein darf, erfährst du in diesem Artikel.
Alles zum Thema „Wohnungsgröße bei Bürgergeld“:
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Das 2023 eingeführte Bürgergeld ersetzt mittlerweile das Arbeitslosengeld II – besser bekannt als Harzt IV – und soll seinen Bezieher:innen finanzielle Sicherheit bieten. Doch nicht jede:r hat Anspruch auf diese Sozialleistung.
Das Bürgergeld steht nur Menschen zu, die zwar erwerbstätig sind, jedoch ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Das gilt auch nur, wenn vorrangige Leistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Kinderzuschläge oder Wohngeld nicht ausreichen.
Zudem dürfen auch nicht-erwerbsfähige Menschen, die zusammen mit Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, Bürgergeld beziehen. Und auch wer zuvor bereits Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten hat, hat Anspruch auf Bürgergeld.
So beeinflusst die Wohnungsgröße das Bürgergeld
Laut Arbeitsministerium gibt es keine klaren Richtlinien, welche Wohnungen für Bürgergeld-Empfänger:innen jetzt als angemessen gelten und welche nicht. Was genau als angemessen gilt, wird immer durch die zuständigen Kommunen bestimmt. Dabei kann man jedoch grobe Richtwerte nennen.
Für eine Person gilt dabei eine Fläche von 45 bis 50 Quadratmeter als angemessen. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt sind es entweder 60 Quadratmeter oder zwei Zimmer. Für einen Haushalt mit drei Personen sind 75 Quadratmeter oder 3 Zimmer angemessen und bei vier Personen sind es 85 bis 90 Quadratmeter oder vier Zimmer. Für jedes weitere Familienmitglied steigt der Anspruch in der Regel auf weitere 15 Quadratmeter oder einen Wohnraum mehr.
Die Entscheidung ist am Ende aber sehr individuell und hängt auch vom Wohnort ab. So nutzen einige Kommunen gar nicht die Wohnfläche als Kriterium, sondern stattdessen die Höchstmietpreise oder die Preise pro Quadratmeter. In Großstädten wird beispielsweise meist eine höhere Kaltmiete akzeptiert als in kleineren Städten oder in eher ländlichen Regionen.
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Fazit: Was passiert, wenn die Wohnung zu groß ist?
Die Wohnung ist immer dann zu groß, wenn die Miete dafür zu hoch ist. In diesem Fall gibt es zunächst eine einjährige Karenzzeit, in der die Miete der Wohnung trotzdem bezahlt wird. Wenn es den Betroffenen nicht gelingt, innerhalb dieses Zeitraums eine neue, kostengünstigere Wohnung zu finden, so wird nach Ablauf der Karenzzeit nur noch der Teil der Miete übernommen, der von der Kommune als angemessen befunden wird.
Empfänger:innen von Bürgergeld werden somit zwar nicht zu einem Umzug gezwungen, müssen aber im Zweifelsfall die Kosten für die aktuelle Wohnung zum Teil selbst übernehmen. In Umzug ist in den meisten Fällen daher rentabler, denn auch die Kosten dafür müssen die Betroffenen nicht selbst tragen – zumindest dann nicht, wenn das zuvor mit dem Jobcenter abgesprochen wurde.