Das Bürgergeld hat bereits im letzten Jahr sein Vorgängermodell – das Hartz IV – abgelöst. Mit diesem Wandel wurde jedoch nicht nur der Name geändert. Es gibt auch einige neue Regelungen, die die Einführung des Bürgergeldes mit sich bringt. In diesem Artikel verraten wir dir, wie viel Bürgergeld alleinstehende Personen mit Kind erhalten.
So viel Bürgergeld erhalten Alleinerziehende:
Wie viel Bürgergeld steht Alleinstehenden zu?
Das Bürgergeld gibt es bereits seit dem letzten Jahr. Wie viel den Bezieher:innen zusteht, ist unter anderem davon abhängig, ob sie alleinstehend sind, eine:n feste:n Partner:in haben und wie viele Kinder sie haben. Alleinstehende Personen erhalten nach der Erhöhung in diesem Jahr laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Bürgergeld in Höhe von 563 Euro im Monat.
Gleiches gilt im Übrigen auch für Alleinerziehende. Sie erhalten ebenfalls 563 Euro im Monat – unabhängig von ihrem Alter und der Anzahl der Kinder.
Wie viel Geld erhalten Alleinerziehende mit Kind?
Allerdings haben Alleinerziehende mit Kind eventuell einen Anspruch auf einen sogenannten Mehrbedarf. Dabei handelt es sich um einen Geldbetrag, den sie zusätzlich zu ihrem Regelbedarf (also den 563 Euro im Monat) erhalten. Der Mehrbedarf richtet sich allerdings immer nach der Anzahl und dem Alter der Kinder. Er wird Prozent des Regelbedarfs angegeben und staffelt sich wie folgt:
- ein Kind unter sieben Jahren: 36 Prozent
- ein Kind über sieben Jahren: zwölf Prozent
- zwei oder drei Kinder unter 16 Jahren: 36 Prozent
- zwei Kinder über 16 Jahren: 24 Prozent
- vier Kinder: 48 Prozent
- ab fünf Kindern: 60 Prozent
Dazu noch ein kleines Beispiel: Wer also Bürgergeld bezieht und ein Kind hat, das sechs Jahre alt ist, erhält zusätzlich 36 Prozent des Regelbedarfs. Bei dieser Beispielrechnung wären das 202,63 Euro. Zusammen mit dem Regelbedarf ergibt sich also ein Bürgergeld in Höhe von 765,68 Euro pro Monat.
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Fazit: Nicht jeder hat Anspruch auf Bürgergeld
Doch nicht jede:r hat Anspruch auf Bürgergeld. Es steht nämlich nur Leuten zu, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Wer bisher Anspruch auf das Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat auch Anspruch auf das Bürgergeld.