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Bürgergeld: Übernimmt das Jobcenter die Kosten für den Führerschein?

Wer seinen Führerschein machen möchte, muss so einiges an Geld hinblättern. Bürgergeld-Empfänger:innen können sich diesen daher kaum leisten. Übernimmt in diesem Fall das Jobcenter die Kosten?

Das Logo der Agentur für Arbeit.
© IMAGO/Revierfoto

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Die Kosten für den Erwerb des Autoführerscheins der Klasse B belaufen sich  gemäß des ADAC in der Regel auf ungefähr 2000 bis 4000 Euro. Diese Spanne hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der benötigten Fahrstunden, der gewählten Fahrschule sowie dem jeweiligen Bundesland, in dem die Fahrerlaubnis erworben wird, ab. Bürgergeld-Empfänger:innen, die monatlich eh schon sehr wenig Geld zur Verfügung haben, können einen Führerschein nur schwer finanzieren? Viele stellen sich daher die Frage, ob das Jobcenter die Kosten für den Führerschein übernimmt. Hier findest du alle relevanten Informationen.

Bezahlt das Jobcenter Bürgergeld-Empfänger:innen den Führerschein?

Wir müssen dich leider enttäuschen. Denn in der Regel haben Bürgergeld-Empfänger:innen keinen Anspruch darauf, dass das Jobcenter die Kosten für ihren Führerschein übernimmt oder sich daran beteiligt. Doch Kosten von 2000 bis 4000 Euro können sich Menschen, die die Sozialleistung beziehen, in den meisten Fällen nicht leisten. Doch wie sieht es aus, wenn der Führerschein für zur beruflichen Eingliederung dient? Werden in diesem Fall die Kosten vielleicht doch vom Jobcenter übernommen?

Aussicht auf neuen Job – werden die Kosten übernommen?

Arbeitslosenselbsthilfe.org erklärt, dass, sofern sich durch den Erwerb eines Führerscheins konkrete Arbeitschancen eröffnen, in der Regel das Jobcenter einem Antrag auf Kostenübernahme für den Führerschein zustimmt. Grundlage hierfür ist Paragraf 16 SGB II, der die Verpflichtung der Agentur für Arbeit zur Bereitstellung von „Leistungen zur Eingliederung“ festlegt.

Dennoch besteht die rechtliche Grundlage für eine Kostenübernahme des Führerscheins nur indirekt. Die Entscheidung über die Genehmigung des Antrags liegt im Ermessen des Jobcenters. Daher ist es ratsam, im Antrag klar zu erläutern, wie der Führerschein die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern kann – sowohl für den PKW- als auch den LKW-Führerschein.

Arbeitslosenselbsthilfe.org zufolge steigen die Aussichten auf eine Kostenübernahme, wenn konkrete Jobangebote oder sogar eine verbindliche Einstellungszusage vorliegen, die den Führerschein als Voraussetzung für die Anstellung nennen.

Landesgericht Niedersachsen-Bremen: Kostenübernahme bei Einstellungszusage

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat während der Hartz-IV-Periode bereits einen vergleichbaren Fall behandelt (Aktenzeichen: L 15 AS 317/11 B) und gemäß openjur.de entschieden, dass die Kosten für einen Führerschein aus dem Vermittlungsbudget übernommen werden sollten, falls eine Jobzusage vorliegt, die jedoch vom Besitz eines Führerscheins abhängt.

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