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Bürgergeld: Darf man sein Haus behalten? 

Plötzlich findet man sich in der Situation der Arbeitslosigkeit wieder und ist auf Bürgergeld angewiesen. In solch unsicheren Zeiten stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf das Eigenheim hat. Kann man sein Haus behalten?

Auf einem Block steht das Wort
© Racamani - stock.adobe.com

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Wer seinen Job verliert und plötzlich auf Bürgergeld angewiesen ist, gehen einem tausend Fragen durch den Kopf. So stellen sich Personen, die ein Eigenheim besitzen, die Frage, ob sie ihr Haus behalten dürfen, wenn man Bürgergeld bezieht. Oder muss man es verkaufen? Alle wichtigen Informationen findest du hier. Ein Überblick.

Darf man sein Haus behalten, wenn man Bürgergeld bezieht?

Wenn du seit einigen Wochen oder Monaten Bürgergeld beziehst, brauchst du keine Bedenken zu haben. Du kannst weiterhin das Bürgergeld erhalten und in deinem Eigenheim bleiben. Denn in den ersten zwölf Monaten, der sogenannten „Karenzzeit“, werden die Kosten deines Eigenheims noch nicht auf Angemessenheit geprüft. Das bedeutet, du kannst das Bürgergeld beantragen, ohne dein Haus in dieser Zeit aufgeben zu müssen.

Nach Ablauf der einjährigen Karenzzeit wird die Unterkunft hinsichtlich ihrer Angemessenheit überprüft. Das Jobcenter analysiert dabei die Größe des Hauses sowie die laufenden Kosten, um festzustellen, ob die Unterkunft in einem angemessenen Verhältnis zur Haushaltsgröße steht.

Als angemessen für eine Familie mit vier Personen betrachtet das Jobcenter beispielsweise eine Eigentumswohnung mit 130 Quadratmetern oder ein Haus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche. Für jedes zusätzliche Familienmitglied erhöht sich die als angemessen betrachtete Fläche um 20 Quadratmeter.

Muss man es bei Unangemessenheit verkaufen?

Wenn das Jobcenter nach Überprüfung feststellt, dass das Eigenheim zu groß ist, gibt es entsprechende Maßnahmen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt, dass in diesem Fall geprüft wird, ob bestimmte Bereiche der Immobilie abtrennbar und verkaufbar sind. Das Jobcenter hat auch die Befugnis, die Untervermietung einzelner Zimmer zu fordern. Falls diese Optionen nicht umsetzbar sind, besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter letztendlich den Verkauf des Eigenheims verlangt.

Bei all diesen Maßnahmen ist jedoch zu beachten, dass sie laut BMAS zumutbar sein müssen. So darf ein Verkauf für den Eigentümer bzw. die Eigentümerin nicht nachteilig sein. Das bedeutet, dass der Verkaufspreis nicht unter dem Wert des Hauses liegen sollte.

Im Falle eines Verkaufs steht der Eigentümer bzw. die Eigentümerin nicht automatisch ohne finanzielle Ressourcen da. Es besteht die Möglichkeit, mit dem Jobcenter zu verhandeln, um den erzielten Erlös für den Kauf einer kleineren Immobilie zu nutzen, die den Ansprüchen auf Bürgergeld entspricht.

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