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Bürgergeld Auszahlung Februar: Wann das Geld da ist

Das Bürgergeld wird jeden Monat auf das Konto der Bezieher:innen überwiesen. Wann es im Februar da ist, erfährst du hier.

Auf Holzwürfeln steht das Wort "Bürgergeld". Dahinter liegen Geldscheine.
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Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Vor etwa einem Jahr wurde das sogenannte Bürgergeld eingeführt und hat seitdem für viel Aufsehen gesorgt. So wurde in den vergangenen Wochen sogar darüber diskutiert, die Sozialleistung zu kürzen. Doch dieser Gedanke konnte sich nicht durchsetzen. Leistungsempfänger:innen fragen sich jeden Monat aufs Neue, wann das Geld auf ihrem Konto landet. Wann das Bürgergeld im Februar überwiesen wird, erfährst du hier.

Bürgergeld Auszahlung Februar: Dann ist das Geld auf dem Konto

Die gängige Praxis der Bundesagentur für Arbeit sieht vor, dass das Bürgergeld in der Regel bereits im Vormonat an die Berechtigten überwiesen wird. Dies ermöglicht es, dass die Zahlung spätestens zum Beginn des neuen Monats auf den Konten der Empfänger:innen verbucht ist. Es ist jedoch zu beachten, dass das genaue Überweisungsdatum je nach Jobcenter variieren kann.

So kommt gelegentlich vor, dass das Bürgergeld, besonders wenn der Überweisungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, erst ein bis zwei Tage später auf dem Konto eingeht. Doch die Februar-Auszahlung dürfte davon dieses Mal nicht betroffen sein. Denn laut der Webseite Bürgergeld.info wird das Bürgergeld für den Monat Februar am Mittwoch, den 31.01.2024 überwiesen.

Bürgergeld steigt 2024: So viel Geld gibt es

Zu Beginn des Jahres wurde das Bürgergeld angehoben. Die Regelsätzen fallen damit rund 12 Prozent höher aus. Die genaue Erhöhung der Beträge findest du in der Tabelle:


aktueller Regelsatzneuer Regelsatz ab 1.1.2024Erhöhung
Alleinstehende502 Euro563 Euro+61 Euro
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften451 Euro506 Euro+55 Euro
Volljährige in Einrichtungen402 Euro451 Euro+49 Euro
Jugendliche von 14 bis 17 Jahre420 Euro471 Euro+51 Euro
Kind von 6 bis 13 Jahre348 Euro390 Euro+42 Euro
Kind von 0 bis 5 Jahre318 Euro357 Euro+39 Euro

Der alle zwei Jahre vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Existenzminimumbericht spielt eine entscheidende Rolle bei der Festsetzung von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld. In diesem Bericht werden die notwendigen Kosten für den Lebensunterhalt analysiert und festgelegt, um das Grundbedürfnis einer einzelnen Person oder einer Familie zu erfüllen. Die im Bericht gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für die Berechnung staatlicher Unterstützungsleistungen und Sozialhilfen.