Personen, die Bürgergeld beziehen, sind verpflichtet, bestimmten Vorgaben der Jobcenter nachzukommen. Das Missachten dieser Verpflichtungen kann zu Sanktionen führen. Angesichts der Haushaltskrise wurde diese nun deutlich verschärft. Doch anders als geplant, sollen die neuen Regelungen erstmal nicht dauerhaft sein. Bis wann die strengeren Bürgergeld-Sanktionen gelten sollen, erfährst du hier.
Strengere Bürgergeld-Sanktionen sollen auf zwei Jahre befristet sein
Die Bundesregierung hatte ursprünglich strengere Sanktionen für Bürgergeld-Bezieher:innen geplant. Nun zeichnet sich jedoch ab, dass diese Regelung zeitlich begrenzt sein wird. Dem aktuellen Kompromiss zufolge sollen die verschärften Sanktionen vorerst nur für einen Zeitraum von zwei Jahren in Kraft treten. Diese Informationen wurden dem ARD-Hauptstadtstudio aus Kreisen der Regierung bestätigt.
Nach Ablauf von zwei Jahren ist vorgesehen, dass die Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit ihrem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung eine Überprüfung durchführt, um die Effektivität der neuen Regelungen zu bewerten.
So sieht die Bürgergeld-Sanktion genau aus
Das Arbeitsministerium unter der Leitung von Hubertus Heil (SPD) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass Personen, die sich wiederholt weigern, eine Arbeitsstelle anzunehmen, für zwei Monate kein Bürgergeld erhalten sollen. Statt dem Regelsatz von 564 Euro im Monat gäbe es für die zwei Monate also nichts mehr vom Staat. Lediglich die Wohn- und Heizkosten sollen übernommen werden, um Obdachlosigkeit zu verhindern.
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Wie viele Menschen sind von dieser Regelung betroffen?
Es dürfte nur wenige Bürgergeldbezieher:innen geben, die von einer vollständigen Leistungskürzung betroffen sind. Laut einer Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums wurden beispielsweise im Jahr 2018 nur etwa drei Prozent aller damaligen Hartz-IV-Empfänger (seit 2023 Bürgergeldempfänger) sanktioniert. Diese Sanktionen erfolgten größtenteils nicht aufgrund von Arbeitsverweigerung, sondern beispielsweise wegen Meldeversäumnissen. Nur ein kleiner Teil der drei Prozent waren tatsächliche Jobverweigerer.
Verena Bentele, die Vorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern, unterstützt diese Einschätzung und meint, dass nur äußerst wenige Empfänger:innen vom Wegfall des Bürgergelds betroffen wären. Diese Einschätzung wird auch durch weitere Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gestützt: Im Jahr 2022 kamen 97 von 100 Menschen überhaupt nicht mit Minderungen oder Sanktionen in Berührung.Das verdeutlicht, dass die überwiegende Mehrheit der Bürgergeldempfänger.innen ihre Leistungen ohne Einschränkungen erhalten hat.