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Bürgergeld: Wann muss das Jobcenter für die Brille zahlen?

Brillenträger:innen wissen es: Eine neue Brille kann ganz schön teuer sein. Kosten, die Bürgergeld-Empfänger:innen nur schwer tragen können. Übernimmt in diesem Fall das Jobcenter die Kosten? Alle Infos, bekommst du hier.

Eine Person hält eine Brille in der Hand.
© doucefleur - stock.adobe.com

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Für viele Menschen, die eine Brille tragen, ist sich unverzichtbar im Alltag. Dabei kann eine neue Brille ganz schön teuer sein – insbesondere dann, wenn man beispielsweise durch eine besonders schlechte Sehstärke dickere Gläser benötigt. Dabei können Bürgergeld-Emüfänger:innen mehrere Hundert Euro für eine Brille kaum einfach man auf den Tisch legen. Doch übernimmt das Jobcenter in diesem Fall die Kosten für eine neue Brille? Hier erfährst du es.

Übernimmt das Jobcenter die Kosten für eine Brille?

Grundsätzlich gehört der Erwerb einer Brille nicht zu den Leistungen, für die der Staat finanzielle Unterstützung für Bürgergeldempfänger:innen bereitstellt. Die Bundesagentur für Arbeit betont, dass der Erwerb einer Brille in der Regel selbst getragen werden muss. Bei Personen mit erheblicher Sehbeeinträchtigung, die als Härtefall anerkannt sind, übernimmt die Krankenkasse üblicherweise die Kosten für die Sehhilfe.

Es besteht zudem die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung für eine Brille vom Sozialamt zu erhalten. Allerdings muss die Sehhilfe nachweislich der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben dienen, und in der Regel muss eine Behinderung vorliegen, damit das Sozialamt die Kostenübernahme gemäß dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) genehmigt.

Werden Reparaturkosten übernommen?

Anders sieht es hingegen bei Reparaturen von Brillen aus. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das Jobcenter einen Antrag auf Brillenreparatur nicht mit der Begründung ablehnen darf, dass die Reparatur bereits im Regelsatz enthalten sei (B 14 AS 4/17 R).

Somit ist es im Rahmen des Bürgergeld-Sonderbedarfs möglich, eine Reparatur an der Brille durchzuführen. Die Richter:innen betonten, dass der Sonderbedarf dazu dient, Bedürfnisse zu decken, die nicht in die Ermittlung des Regelbedarfs einbezogen sind, was auf die Reparatur von Brillen zutrifft.

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