Im Januar 2024 wurde das Bürgergeld angehoben – zum Unmut vieler Bürgerinnen und Bürger. Im Vergleich zum Vorjahr fallen die Regelsätze damit rund 12 Prozent höher aus. Viele stellen sich nun die Frage, wie hoch das Bürgergeld 2025 ausfallen wird. Eine Prognose des Bundessozialministeriums liefert nun die Antwort.
Bundessozialministerium: 2025 wohl keine Erhöhung des Bürgergelds
2025 wird es höchstwahrscheinlich keine Erhöhung des Bürgergelds geben. Stattdessen müssen sich die 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger:innen mit einer Nullrunde zufriedengeben. Denn laut aktuellen Berechnungen des Bundessozialministeriums werden die Bürgergeld-Sätze zum Jahreswechsel unverändert bleiben.
Dies wurde am Sonntag aus Regierungskreisen in Berlin gegenüber der Nachrichtenagentur AFP bekannt gegeben. Zuvor hatte die Bild am Sonntag über die bevorstehende Nullrunde berichtet.
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Führt niedrige Inflation zur Nullrunde?
Die Berechnung des Bürgergeldes ist gesetzlich festgelegt und erfordert eine jährliche Überprüfung durch die Regierung. Dabei wird ein gesetzlich vorgeschriebener Rechenweg angewendet, der die Preissteigerung berücksichtigt. Dieses Mal fiel die Preissteigerung geringer aus als im Vorjahr angenommen, als die Regelzahlungen erhöht wurden.
Anfang des Jahres wurden die Bürgergeld-Regelsätze um 12 Prozent angehoben. So erhält beispielsweise ein alleinstehender Erwachsener Bürgergeld in Höhe von 563 Euro. Ob die Höhe auch 2025 gleich bleibt, wird sich bald zeigen. Denn die Planung der Sätze für 2025 befindet sich derzeit laut Regierungsquellen in der internen Abstimmungsphase und soll im Sommer abgeschlossen sein.
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Ministerium braucht mehr Geld fürs Bürgergeld
Zurzeit herrscht zwischen den Ampel-Parteien Uneinigkeit über die Haushaltspolitik und die Sozialausgaben. Medienberichten zufolge wird erwartet, dass die Ausgaben für das Bürgergeld im neuen Haushalt um 2,3 Milliarden Euro steigen werden, basierend auf Daten des Arbeitsministeriums. Die höheren Ausgaben werden vor allem darauf zurückgeführt, dass die diesjährige Erhöhung noch nicht vollständig in die mittelfristige Finanzplanung eingeflossen ist.