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Unterhaltszahlungen für Kinder: Bis zu 10.000 Euro zurück – die Bedingungen

Wenn du Kinder hast, für die du kein Kindergeld mehr bekommst, musst du wissen, wie du den Unterhalt von der Steuer abziehen kannst.

Unterhaltszahlungen für Kinder bei der Steuer absetzen
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Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Wenn Kinder kein Kindergeld mehr erhalten, stellt sich für viele Eltern die Frage, ob und wie sie den Unterhalt für ihre Kinder steuerlich geltend machen können. Hier ist die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Unterhaltszahlungen für Kinder in deiner Steuererklärung anzugeben.

Unterhaltszahlungen für Kinder bei der Steuer absetzen: Die Voraussetzung

Um den Unterhalt steuerlich anzugeben, solltest du als Erstes nachweisen können, dass du auch Unterhalt für dein Kind zahlst. Das können zum Beispiel Überweisungsbelege oder Kontoauszüge sein. Diese Nachweise sind wichtig, um den Finanzbehörden die geleisteten Zahlungen zu belegen. Die Höhe des absetzbaren Unterhalts richtet sich nach den gesetzlichen Unterhaltsbedarfssätzen, die je nach Alter des Kindes variieren. Es ist also wichtig, den Unterhalt gemäß dieser Sätze zu berechnen und anzugeben.

Der Spar-Experte Tommy Primorac alias „Immo Tommy“, der auf Social Media immer Tipps und Tricks rund ums Sparen und um Immobilien gibt, bringt seine Zuschauer auf eine Idee, die vielleicht gar nicht so viele kennen. Unterhaltszahlungen für den Nachwuchs und so vieles mehr kann man von der Steuer absetzen! Mehr dazu erfährst du in diesem TikTok:

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Die Bedingung: So viel zahlt der Staat dir maximal zurück

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, deine Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen. Dabei kannst du in Ihrer Steuererklärung für 2022 bis zu 10.347 Euro und ab dem Jahr 2023 sogar bis zu 10.908 Euro geltend machen, schreibt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. auf seiner Website.

Es gibt jedoch eine wichtige Bedingung, um von diesem Steuervorteil zu profitieren: Weder du noch dein/e Ex-Partner:in erhalten Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das gemeinsame Kind. Sobald du diese staatlichen Leistungen in Anspruch nimmst, entfällt die Möglichkeit, den Kindesunterhalt steuerlich abzusetzen. In der Regel kommt daher nur ein Abzug der Kosten für ein volljähriges Kind in Betracht, für das kein Kindergeld mehr gezahlt wird.

https://dev.wmn.de/stories/achtung-auf-diese-7-renten-irrtuemer-solltest-du-nicht-hereinfallen-id495158

Es ist ebenfalls wichtig zu beachten, dass das Finanzamt alle Einnahmen des Kindes berücksichtigt, die den Betrag von 624 Euro im Jahr übersteigen. Diese Einnahmen werden von den maximal absetzbaren Beträgen von 10.908 Euro beziehungsweise 10.347 Euro abgezogen.

Welche Fehler du bei deiner Steuererklärung nicht machen solltest, erfährst du oben im Video.

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