In Deutschland gibt es verschiedene Steuerklassen, von Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6, die einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer haben. So rutschen Verheiratete und eingetragene Lebenspartner:innen automatisch in die Steuerklasse 4. Doch welche Vorteile liefert diese? Alles was du zur Steuerklasse 4 wissen musst, erfährst du hier.
Was ist Steuerklasse 4?
Nach der Heirat oder der Eintragung einer Lebenspartnerschaft wird automatisch die Lohnsteuerklasse 4 vergeben. Das Standesamt führt unmittelbar nach der Trauung die Eintragung durch, wodurch beide Personen diese Steuerklasse erhalten. Paare werden dann steuerlich gemeinsam veranlagt, wie es fachsprachlich genannt wird. Steuerklasse 4 ist vorteilhaft, wenn eure Einkommen ähnlich sind. Falls jedoch ein signifikanter Unterschied zwischen euren Einkommen besteht, sind wahrscheinlich andere Optionen lukrativer.
Wie hoch sind die Abzüge?
Die Abzüge vom Bruttogehalt bestehen im Wesentlichen aus Steuern und Sozialabgaben. Diese Regelung gilt für alle Steuerklassen, einschließlich Steuerklasse 4. Die Steuerfreibeträge sind jedoch unterschiedlich, was sich auf die Höhe der Lohnsteuer und der damit verbundenen Kirchensteuer auswirkt. Folgende Abzüge und Beiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen:
- Lohnsteuer: abhängig vom Bruttogehalt und der Steuerklasse
- Kirchensteuer: 8 bis 9 Prozent bei Kirchenzugehörigkeit auf deine Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag: Dieser wird allerdings nur bei hohen Einkommen fällig
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung: 18,6 Prozent auf bis zu 7.300 Euro Monatsgehalt im Westen und 7.100 Euro im Osten (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber)
- Pflegeversicherung: 3,05 Prozent und möglicherweise zusätzlich 0,35 Prozent Kinderlosenzuschlag (die Hälfte wird vom Arbeitgeber gezahlt).
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent auf bis zu 7.550 Euro Monatsgehalt im Westen und 7.450 Euro im Osten.
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Wie hoch sind die Freibeträge?
Wie in den anderen Steuerklassen gibt es auch in Steuerklasse 4 eine bestimmte Summe an Freibeträgen, die deine Steuerlast reduzieren können. Hierzu gehören unterandrem:
- Grundfreibetrag: 11.604 Euro im Jahr 2024.
- Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 Euro pro Person
- Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro pro Person
- Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro pro Person
- Vorsorgepauschale: Diese ist abhängig vom Bruttolohn
- Kinderfreibetrag: Dieser beträgt im Jahr 2024 6.612 Euro pro Kind.
Steuerklasse 4 – die Vor- und Nachteile
Die Steuerklasse 4 ist für Paare mit ähnlichem Einkommen von Vorteil, da die Lohnsteuer gleichmäßig auf beide Partner verteilt wird. Dadurch wird vermieden, dass im Laufe des Jahres hohe Nachzahlungen entstehen. Außerdem entfällt die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Dennoch kann es sinnvoll sein, eine einzureichen, um mögliche Erstattungen zu erhalten, insbesondere bei hohen Ausgaben wie Werbungskosten, die über die Standardpauschalen hinausgehen.
Für Paare, bei denen ein Unterschied im Einkommen besteht und die ein höheres monatliches Nettogehalt anstreben, kann die Steuerklasse 4 nachteilig sein. In solchen Fällen wird möglicherweise jeden Monat zu viel Lohnsteuer vom Einkommen abgezogen, was später durch eine freiwillige Steuererklärung korrigiert werden muss. Aus diesem Grund kann es ratsam sein, andere Steuerklassen zu kombinieren (bspw. Steuerklasse 3 und 5).