In Deutschland müssen alle erzielten Einkommen versteuert werden. Angestellte zahlen dafür Lohnsteuer, deren Höhe von ihrer Steuerklasse abhängt. Da alleinerziehende Mütter und Väter jeden Cent gut gebrauchen können, gibt es für sie die sogenannte Steuerklasse 2. Hier findest du alle relevanten Informationen im Überblick.
Steuerklasse 2: Für wen gilt sie?
Die Steuerklasse 2 ist eine von sechs Steuerklassen in Deutschland und richtet sich an alleinstehende Personen mit mindestens einem Kind, die unverheiratet, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt leben. Im Vergleich zur Lohnsteuerklasse 1 bietet sie Arbeitnehmern einen höheren Steuervorteil, insbesondere durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Dieser Betrag soll alleinstehenden Steuerzahlern finanziell unter die Arme greifen, indem sie weniger Steuern zahlen und einen höheren Nettolohn erhalten. Durch diese steuerliche Unterstützung möchte der Staat die finanzielle Belastung für alleinerziehende Elternteile reduzieren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Um der Steuerklasse 2 zugeordnet zu werden, muss man als alleinerziehendes Elternteil folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast mindestens ein minderjähriges Kind in deinem Haushalt, für das du entweder Kindergeld erhältst oder Anspruch auf den Kinderfreibetrag hast.
- Ist das Kind bei beiden Eltern gemeldet, erhält nur derjenige den Entlastungsbetrag, der auch das Kindergeld bezieht oder den Kinderfreibetrag in Anspruch nimmt.
- Du lebst allein mit deinem Kind oder deinen Kindern im Haushalt, ohne dass eine weitere volljährige Person gemeldet ist, unabhängig von deinem Beziehungsstatus. Das Finanzamt macht eine Ausnahme für pflegebedürftige Personen, um die du dich kümmerst.
Hinweis: Es ist erforderlich, dass du dem Finanzamt schriftlich bestätigst, dass du die oben genannten Bedingungen erfüllst und berechtigt bist, den Entlastungsbetrag zu erhalten. Sollte sich deine Lebenssituation ändern, musst du das Finanzamt umgehend darüber informieren.
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Diesen Vorteil bietet die Steuerklasse 2
Der grundlegende Vorteil der Steuerklasse 2 für Alleinerziehende besteht darin, dass sie steuerlich entlastet werden, was bedeutet, dass sie weniger Steuern zahlen müssen. Dies resultiert aus dem sogenannten Entlastungsbetrag. Für das erste Kind beträgt dieser 4.260 Euro (Stand: 2024), und für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro.
Du kannst den Entlastungsbetrag entweder in deiner Steuererklärung geltend machen (Anlage Kind) oder ihn bereits bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigen lassen, indem du einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellst.
Im echten Wechselmodell, bei dem beide Eltern das Kind gleichwertig betreuen, haben beide Elternteile Anspruch auf das Kindergeld. Wenn jedoch ein Elternteil nichts von der Familienkasse erhält, besteht ein Ausgleichsanspruch. Der andere Elternteil ist dann verpflichtet, diesem Elternteil seinen Anteil am Kindergeld zu überlassen. Oft wird dieser Betrag mit anderen Zahlungen wie dem Unterhalt verrechnet.
Steuerklasse 2: So beantragst du sie
Wenn du alleinerziehend bist oder als Single ein Kind erwartest, kannst du die Steuerklasse 2 beantragen. Dies gilt auch im Falle einer Trennung, Scheidung oder des Todes eines Ehepartners. Um die Steuerklasse 2 zu erhalten, musst du einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen und die entsprechenden Formulare ausfüllen. Diese Formulare kannst du entweder online auf den Formularseiten des Bundesfinanzministeriums herunterladen oder direkt beim Finanzamt anfordern.
Du hast auch die Option, den Entlastungsbetrag in deiner Einkommensteuererklärung anzufordern, indem du die entsprechenden Abschnitte in der Anlage Kind ausfüllst. Jedes Kind erfordert dabei eine separate Anlage. Jedoch musst du darauf warten, bis die Steuererstattung erfolgt, um von diesem Freibetrag zu profitieren.