Steuerklasse 0? Die gibt es doch gar nicht, oder etwa doch? Tatsächlich kennt das deutsche Steuersystem nicht nur die Steuerklassen Steuerklassen I bis IV Was sich hinter der Steuerklasse 0 verbirgt und für wen sie gilt, erfährst du hier. Ein Überblick.
Steuerklasse 0: Für wen sie gilt
Die Tatsache, dass es eine Steuerklasse 0 gibt, mag einige überraschen, denn in Deutschland werden die Steuerklassen traditionell mit den römischen Ziffern von I bis VI benannt. Die Einführung der arabischen Zahl „0“ stellt daher eine recht auffällige Unterbrechung dieses Systems dar.
Diese spezielle Klasse ist ausschließlich für Grenzgänger:innen oder Pendler:innen gedacht. Streng genommen handelt es sich bei der Steuerklasse 0 nicht um eine eigenständige Klasse, sondern vielmehr um ein Hilfsmittel für Steuerfälle mit Auslandsbezug. Sie ermöglicht eine spezifische Besteuerung für Personen, die grenzüberschreitend arbeiten.
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Das versteht das Steuersystem unter Grenzgänger:innen und Grenzpendler:innen
Grenzgänger:innen oder Grenzpendler:innen im steuerrechtlichen Sinn sind ausländische Arbeitnehmer:innen, die in Deutschland beschäftigt sind, jedoch keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hier haben und daher grundsätzlich Lohnsteuer nach § 1 IV Einkommensteuergesetz (EStG) entrichten müssten. Aufgrund der Tatsache, dass sie auch in ihrem Heimatland Einkommenssteuer entrichten müssen, besteht das Risiko einer unfaireren Doppelbesteuerung.
Diese Situation könnte dazu führen, dass die Gesamtsumme beider Steuerzahlungen das erzielte Nettoeinkommen abzüglich Werbungskosten, wie beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeit, erheblich übersteigt oder nur geringe Beträge übrig bleiben. Infolgedessen würden die betroffenen Steuerpflichtigen im Vergleich zu inländischen Arbeitnehmer:innen, die ausschließlich Einkünfte aus dem Inland haben, signifikant benachteiligt werden.
Um diese unerwünschten Folgen zu vermeiden, haben viele Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese Abkommen regeln, welchem Land das Recht zur Steuererhebung in Fällen konkurrierender Steuergesetze zusteht, was die Doppelbesteuerung verhindert. Dadurch wird die Steuersituation klarer und fairer gestaltet.
Steuerklasse 0 bewahrt Betroffene vor Steuerklasse 6
Wenn das Finanzamt an deinem Arbeitsort in Deutschland dich von der Steuer befreit, erhältst du eine Bescheinigung, die dein Arbeitgeber aufbewahrt. Fehlt diese Bescheinigung, wirst du automatisch in die ungünstige Steuerklasse 6 eingestuft. Wie hoch dann deine Abgaben sind, erfährst du hier: Darum sind die Abzüge bei Steuerklasse 6 so hoch.