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Bürgergeld: Können sich Empfänger von der GEZ befreien lassen?

Wer Bürgergeld bezieht, hat pro Monat nicht viel Geld zur Verfügung. Können sich Betroffene daher von der GEZ befreien lassen?

Ein Überweisungsträger des Rundfunkbeitrags liegt zwischen Geldscheinen und Münzen.
© IMAGO/U. J. Alexander

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Seit August 2021 ist gesetzlich festgelegt, dass jeder Haushalt in Deutschland einen monatlichen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro entrichten muss. Diese monatliche Zahlung in Höhe von 18,36 Euro dient zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Rundfunk- und Medienangeboten. Personen, die Bürgergeld beziehen, können sich den Rundfunkbeitrag kaum leisten. Doch können sich Bürgergeld-Empfänger:innen von der GEZ befreien lassen? Hier erfährst du es.

Können sich Bürgergeld-Empfänger:innen von der GEZ befreien lassen?

Für Personen, die das ab 2023 eingeführte Bürgergeld erhalten, übernimmt das Jobcenter einige Kosten wie Miete, Nebenkosten und Heizkosten. Doch wie sieht mit der GEZ aus? Können sich Bürgergeld-Empfänger:innen von der monatliche Zahlung befreien lassen?

Ja, das ist in der Tat möglich. Denn laut dem Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks können sich alle Bezieher:innen des neuen Bürgergelds sowie Personen, die bisher Sozialgeld nach dem SGB II bezogen haben, vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dabei ist eine Befreiung auch für zurückliegende Zeiträume von bis zu 3 Jahren möglich.

Doch aufgepasst: Nur weil man Bürgergeld bezieht, ist man automatisch von der GEZ befreit. Um von der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit zu werden, müssen Betroffene einen Antrag stellen, wie buerger-geld.org berichtet. Erst wenn der Antrag genehmigt wurde, muss der Rundfunkbeitrag nicht mehr entrichtet werden.

So beantragst du eine Befreiung von dem Rundfunkbeitrag

Nun wissen wir, dass die Befreiung von dem Rundfunkbeitrag nicht automatisch geschieht. Wenn du die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllst, kannst du einen Antrag an den Beitragsservice schicken. Das entsprechende Formular findest du auf der Website der Öffentliche-Rechtlichen. Wenn dies ausgedruckt und ausgefüllt ist, schicke dieses anschließend samt aller erforderlichen Unterlagen und Nachweisen an den Beitragsservice.

Dabei solltest du den Antrag erst dann abschicken, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Doch aufgepasst! Schicke nur Kopien an die entsprechende Stelle, niemals Originaldokumente. So jetzt fehlt nur noch die richtige Adresse. Diese lautet wie folgt: 

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln