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Rundfunkbeitrag soll 2025 steigen: So viel Geld sollen wir dann mehr zahlen 

Laut einem Entwurf des Expertengremiums KEF soll der Rundfunkbeitrag 2025 steigen. Wie viel Geld wir dann mehr blechen sollen, erfährst du hier.

Eine Überweisungsträger mit dem Betreff
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GEZ umgehen: Nur so geht es wirklich

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Die Rundfunkgebühren sind für einige Haushalte ein Grund für steten Ärger. Dabei dürften diese jetzt noch für mehr Unmut sorgen. Denn aus einem bekanntgewordenen Entwurf eines Expertengremiums geht hervor, dass der Rundfunkbeitrag 2025 deutlich steigen soll. Wie viel Geld wir dann mehr blechen sollen, erfährst du hier.

Der Rundfunkbeitrag soll 2025 steigen: So hoch fällt die Erhöhung aus

In Deutschland ist jeder Haushalt verpflichtet, einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro zu bezahlen. Aufs ganze Jahr gerechnet werden damit 220,32 Euro fällig. Ab 2025 wird dieser Betrag womöglich noch höher ausfallen. Denn aus einem Entwurf des Expertengremiums der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) geht hervor, dass der Rundfunkbeitrag auf 18,94 Euro pro Monat angehoben werden soll – also um 58 Cent.

Bis Anfang 2024 plant die Kommission, eine abschließende Empfehlung an die Bundesländer zu übermitteln, welche letztendlich über die Beitragshöhe entscheiden werden. Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio haben zu Beginn des Jahres ihren „Finanzbedarf“ bei der Gebührenkommission KEF eingereicht. Für die kommende Beitragsperiode von 2025 bis 2028 streben sie eine Erhöhung der Einnahmen um bis zu 2,71 Prozent an.

Einige Ministerpräsidenten wollen die Erhöhung nicht unterstützen

Die zunehmend wahrscheinliche Empfehlung einer Beitragserhöhung könnte zu einem Konflikt führen. Denn einige Ministerpräsidenten hatten bereits vor längerer Zeit deutlich gemacht, dass sie einer Erhöhung nicht zustimmen werden, da sie keine breite Akzeptanz in der Bevölkerung dafür erkennen. Sollten sich einige Bundesländer tatsächlich gegen eine Erhöhung der Rundfunkgebühren aussprechen, so könnte dies zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht führen.

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